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3/4 oz Grauwolf - 2016 | Silber / Silver Kanada / Canada - Grey Wolf

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nie podano
Dostępne: 10
Cena:
EUR 25,80
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Znajduje się w: Leonberg, Niemcy
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Informacje o sprzedawcy

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Nr przedmiotu eBay: 371613281634
Ostatnia aktualizacja: 10-08-2016 19:16:03 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Metall/Material
Silber

Informacje o firmie

Argentarius
Frank Ewers
Hertichstr. 36
71229 Leonberg
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT062399225170
:skaF9623 992 25170
:liam-Eed.suiratnegra@ofni
Numer VAT (NIP):
  • DE 223724607
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr von Frank Ewers (Argentarius) gegenüber Verbrauchern
 
I. Geltungsbereich
 
Für die Geschäftsbeziehungen von Herr Frank Ewers (Argentarius) mit dem Käufer (Verbraucher) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen werden Vertragbestandteil und gelten für alle Lieferungen, Leistungen, und Angebote unsererseits im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.
 
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).
 
II. Angebot, Vertragsschluss, Preise
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
 
2. Verträge kommen, sofern der Vertragsschluss nicht fernmündlich erfolgt, mit Übersendung der Rechnung mittels Fax, E-Mail oder per Briefsendung, spätestens aber durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande.
 
3. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragschlusses gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
III. Widerruf, Rückgaberecht
 
1. Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, hier insbesondere die Lieferung von Edelmetallen.
 
2. Ein Rückgaberecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
 
3. Bei allen anderen Waren, als den in § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGG gemeinten, besteht ein Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss an zu laufen. Der Widerruf ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns (Frank Ewers (Argentarius), Hertichstr. 36, 71220 Leonberg) zu erklären.
 
IV. Lieferung, Gefahrübergang
 
1. Vereinbarungen verbindlicher Liefertermine bedürfen der Schriftform.
 
2. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des Verlustes bzw. Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, wenn der Käufer Verbraucher ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
 
V. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
 
1. Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind im Voraus (Vorkasse) sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzüge fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
 
Zahlungen erfolgen Bar, per Überweisung oder per Lastschrifteinzug.
 
Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aufgrund vom Besteller zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, werden dem Besteller die anfallenden Kosten bis zu € 25,- weiterbelastet. Der Besteller verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
 
Zahlungen mit Kreditkarte oder Scheck stellen keine Bezahlung dar. Sie werden erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks sind wir nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag auf unserm Bankkonto verfügen können.
 
2. Der Käufer kommt ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit bezahlt. Der Verzugszinssatz beträgt währen des Verzugs fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 3,00 € berechnet.
 
3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
 
Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur für den Fall zu, dass eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Entgeltes und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftverbindung auf den Käufer über. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus entstehenden Forderungen sicherheitshalber in Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber uns an uns ab (Vorausabtretung).
 
Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle der Pfändung, sowie sonstigen Beschädigungen oder die Vernichtung oder eines Besitzwechsels unverzüglich mitzuteilen.
 
Wir sind im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer der oben genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand herauszuverlangen.
 
VII. Gewährleistung
 
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann jedoch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein vertragliches Rücktrittrecht ist ausgeschlossen.
 
Ein Schadensersatzanspruch wird durch die Erklärung des Rücktritts nicht ausgeschlossen. Für einen Schadensersatzanspruch ist jedoch Verschulden seitens des Verkäufers Voraussetzung.
 
VIII. Haftungsbegrenzung
 
Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel an der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Frank Ewers (Argentarius) oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 
Die Rechte des Käufers wegen eines mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
 
Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht übernommen.
 
IX. Sonstiges
 
Es gilt dass Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
 
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr von Frank Ewers (Argentarius) gegenüber Unternehmen
 
I. Geltungsbereich
 
Für alle Lieferungen Leistungen und Angebote unsererseits mit dem Käufer (hier Unternehmer) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Schriftform gefasst sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.
 
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB).
 
II. Angebot und Vertragsschluss, Preise
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen, sofern der Vertragsschluss nicht fernmündlich erfolgt, mit vorläufiger Auftragsbestätigung, mit Übersendung der Rechnung mittels Fax, E-Mail oder per Briefsendung, spätestens aber durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande.
 
2. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragschlusses gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
III. Lieferung, Gefahrübergang
 
1. Vereinbarungen verbindlicher Liefertermine bedürfen der Schriftform.
 
Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt wegen höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen (z. B. Streik, Aussperrung usw.) entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
 
Zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung und Teillieferung ist für den Vertragspartner nicht von Interesse.
 
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners Verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
 
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner sich im Annahmeverzug befindet.
 
IV. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
 
1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge fällig.
 
Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Bar, per Überweisung oder per Lastschrifteinzug.
 
Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aufgrund vom Besteller zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, werden dem Besteller die anfallenden Kosten bis zu € 25,- berechnet. Der Besteller verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
 
Zahlungen mit Kreditkarte oder Scheck stellen keine Bezahlung dar. Sie werden erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks sind wir nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag auf unserm Bankkonto verfügen können.
 
2. Der Käufer kommt ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit bezahlt. Der Verzugszinssatz beträgt währen des Verzugs fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
 
3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
 
Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur für den Fall zu, dass eine Gegenforderung rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
 
V. Eigentumsvorbehalt
 
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Entgeltes und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftverbindung auf den Käufer über.
 
Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Allein- oder Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig, dem Rechnungswert entsprechend, auf uns übergeht. Der Vertragspartner Verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an uns ab. Eine Einzugsermächtigung wird widerruflich hiermit erteilt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerrufsgrund liegt darin, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer-) gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
 
Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
 
IV. Gewährleistung
 
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei der durch Paketdienste oder Spedition überbrachter Ware muss die Eingangskontrolle noch in Anwesenheit des Überbringers erfolgen, schriftlich fixiert werden und vom Überbringer gegengekennzeichnet werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, trägt er das Risiko etwaiger Transportschäden.
 
Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
 
Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so sind wir zur zweimaligen Nachbesserung bzw. Nachlieferung berechtigt, und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
 
Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weisen wir insbesondere darauf hin, dass für Nutzungen der Ware durch den Kunden entsprechender Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten ist.
 
Eine Beschaffenheitsgarantie übernehmen wir nicht.
 
V. Schadensersatzansprüche
 
Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel an der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 
VIII. Schlussbestimmungen
 
Es gilt dass Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
 
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.