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Goodyear Ultragrip Performance 8 Reifen Winter 225/40 R18 92V XL MO Winterreifen

Stan:
Używany
Sprzedane za:
EUR 118,00
Około512,48 zł
(EUR 118,00 / Einheit)
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Znajduje się w: Neuhausen a. d. F., Niemcy
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Informacje o sprzedawcy

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Nr przedmiotu eBay: 162621195043
Ostatnia aktualizacja: 06-10-2017 10:42:05 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
Używany: Wcześniej używana opona w dobrym stanie użytkowym z bieżnikiem wystarczającym do spełnienia ...
Hersteller
Goodyear
Herstellernummer
R080212254018V0921WM KTEZA RF10000177589
EAN
Nicht zutreffend
Reifenhersteller
Goodyear
Reifenspezifikation
Winterreifen
Modell
Ultragrip Performance 8
Zollgröße
18
Reifenbreite
225
Reifenquerschnitt
40
Geschwindigkeitsindex
V: bis 240 km/h
Tragfähigkeitsindex
92
Fahrzeugtyp
PKW
Zusätzliche Kennzeichnungen
XL, *, MO

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

MB GTC GmbH Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center
Uwe Großmann
Mörikestrasse 60-70
73765 Neuhausen auf den Fildern
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT00007711170
:liam-Emoc.zneb-sedecrem@yabe_ctgbm
Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (OS-Plattform). Die Plattform erreichen Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: mbgtc_ebay@mercedes-benz.com. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Numer VAT (NIP):
  • DE 179003026
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen und Zubehör durch die MB GTC GmbH, Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center
 
Zur ausschließlichen Verwendung bei Kaufverträgen, die über den Marktplatz/die Handelsplattform „eBay“ abgeschlossen werden.
 
I. Vertragsgegenstand
1. Die AGB MB GTC gelten sowohl für neue als auch gebrauchte Kaufgegenstände.
2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
 
 
II. Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstext
1. Durch Einstellen eines Kaufgegenstandes gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den angebotenen Kaufgegenstand ab. Ein Angebot kann der Verkäufer entweder im Angebotsformat „Auktion" oder „Sofort-Kauf" abgeben. Hat der Verkäufer bei einem Angebot als Auktion einen Mindestpreis bestimmt, steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
 
2. Der Verkäufer bestimmt bei Einstellen eines Kaufgegenstandes auf eBay für Auktionen einen Startpreis sowie eine Frist, innerhalb derer der Käufer das abgegebene Angebot annehmen kann (Angebotsdauer). Bei Sofort-Kauf bestimmt der Verkäufer einen Festpreis sowie eine Angebotsdauer bis auf Widerruf.
 
3. Bei Sofort-Kauf kann der Käufer das Angebot mit dem Button „Sofort-Kaufen" annehmen. Dies geschieht durch Anklicken des „Sofort-Kaufen"-Buttons und anschließender Bestätigung.
Sofern der Verkäufer bei Angeboten mit Festpreisen die Option „sofortige Bezahlung" ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot dadurch an, dass er den „Sofort-Kaufen"-Button betätigt und unmittelbar anschließend den nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
Mehrere Angebote mit Festpreis kann der Verkäufer dadurch annehmen, dass er die Angebote in den Warenkorb legt und unmittelbar anschließend den nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
 
4. Bei Auktionen kann der Käufer das Angebot entweder durch Gebotsabgabe annehmen oder sofern das Angebot durch den Verkäufer mit einer „Sofort-Kaufen"-Option abgegeben wurde, durch Ausübung dieser Funktion.
a) Bei Abgabe eines Gebots, erfolgt die Annahme unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
b) Die „Sofort-Kaufen"-Option kann der Käufer ausüben, solange noch kein Gebot auf das Angebot abgegeben wurde oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde.
 
5. Der Verkäufer kann seine Angebote auch mit einer „Preisvorschlag"-Funktion versehen. Dies ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln.
 
6. Weitere detailliertere Informationen zum Vertragsschluss kann der Käufer bei Bedarf in der jeweils aktuellen Fassung der eBay-AGB einsehen.
 
7. Alle Dokumente und Daten, die zu dem jeweiligen Vertragsabschluss entstanden sind, werden beim Verkäufer archiviert. Der Käufer kann diese Dokumente und Daten jederzeit unter Angabe von Auftrags- oder Rechnungsnummer unter MBGTC_Auftragsabwicklung@mercedes-benz.com anfordern.
 
 
III. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lieferwerk oder ab Lager des Verkäufers, das den Kaufgegenstand liefert (Kaufpreis). Verpackung und Versendung sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.
 
2. Sieht der Kaufvertrag im Gegenzug Ankauf und Vergütung des Wertes für Gebrauchtaggregate vor, wird dabei vorausgesetzt, dass das anzukaufende Gebrauchtaggregat komplett, riss- und bruchfrei sowie ölfrei ist, dem Lieferumfang des verkauften Gebrauchtaggregats entspricht und es keinen Gewaltschaden (z.B. durch Unfall, Frost oder Brand) aufweist. Sollte das anzukaufende Gebrauchtaggregat nicht den Rücknahmebedingungen entsprechen, so behält sich der Verkäufer vor, einen entsprechenden Teilbetrag oder den kompletten Betrag einzubehalten.
Bei Rückgabe des anzukaufenden Gebrauchtaggregats innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des verkauften Gebrauchtaggregats übernimmt der Verkäufer die Rückholkosten vom derzeitigen (Wohn-)Sitz des Käufers. Danach gehen die Rückholkosten zu Lasten des Käufers. Eine Verpflichtung zum Ankauf eines Gebrauchtaggregats steht unter der Bedingung, dass es dem Verkäufer innerhalb von zwölf Monaten nach Übernahme des verkauften Gebrauchtaggregats geliefert wird, danach übernimmt der Verkäufer lediglich die kostenlose Entsorgung.
 
3. Spezialverpackungen werden zu den vom Verkäufer jeweils generell für die einzelnen Verpackungsmittel festgesetzten Rücknahmepreisen zurückgenommen.
 
 
IV. Zahlung
1. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. Diese sind in der Regel PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Vorkasse (Banküberweisung im Voraus). Der Verkäufer behält sich vor, einzelne dieser Zahlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung zu stellen oder weitere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
 
2. Abweichend zu Nr. 1 ist der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind bargeldlos zu bezahlen.
 
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
V. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
 
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug, es sei denn, der Verkäufer hat dies nicht zu vertreten. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
 
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts V. eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug, es sei denn, der Verkäufer hat dies nicht zu vertreten. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts V.
 
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts IV. gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
 
8. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere vom Vertrag zurücktreten.
 
9. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
 
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
 
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
3. Lässt das Land, in dessen Bereich sich die Kaufgegenstände befinden, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Kaufgegenstand vorzubehalten, so kann der Verkäufer alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt oder an dessen Stelle ein anderes Recht an den Kaufgegenständen wirksam werden zu lassen und aufrechtzuerhalten.
 
 
VII. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
a) Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes VII., sondern die gesetzlichen Regelungen.
b) Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
 
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen.
b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
 
3. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher nach Ziffer 1. a) oder einem Käufer nach Ziffer 1. b) vereinbart wurde oder die Sachmängelhaftung und Rechtsmängelhaftung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1. b) ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung und Rechtsmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
4. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
 
5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 
6. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts VII. entsprechend. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
 
7. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend machen.
b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist der Verkäufer – abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
 
 
VIII. Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. Haftung für Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
 
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. Haftung für Sachmängel, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
 
 
IX. Einhaltung geltenden Rechts
Der Käufer ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Käufer beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht dem Verkäufer ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Käufer bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Käufer verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.
 
 
X. Anwendbares Recht, weitergehende Rechte, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Es gelten die INCOTERMS 2020.
 
Weitergehende zwingende Bestimmungen nach dem Recht des Staates, in dem ein Verbraucher einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, bleiben unberührt und können von dem Käufer, sofern er Verbraucher ist, geltend gemacht werden.
 
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes das Werk oder das Lager des Verkäufers, das den Kaufgegenstand ausliefert.
 
3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
 
 
XI. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
 
Stand: Januar 2023
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