|Wystawione w kategorii:
Ta oferta sprzedaży zakończyła się w dniu Cz, 3 lis o 10:08.
Masz taki przedmiot na sprzedaż?

Lorinser Leichtmetallrad RSK6 10x20 ET44 Silber (Zweiteilige Felge - two piece)

Stan:
Nowy
Dostępne: 4
Cena:
EUR 1 300,00
Około5 645,99 zł
Wysyłka:
Wysyłka do: Stany Zjednoczone. Zobacz opis przedmiotu lub skontaktuj się ze sprzedawcą w sprawie opcji wysyłki. Zobacz szczegółydla wysyłki
Znajduje się w: Winnenden, Niemcy
Dostawa:
Czas zmienny
Zwroty:
Zwrot w ciągu 14 dni. Za wysyłkę zwrotną płaci kupujący. Zobacz szczegóły- aby uzyskać więcej informacji dotyczących zwrotów
Płatności:
     

Kupuj bez obaw

Gwarancja zwrotu pieniędzy eBay
Otrzymasz przedmiot, jaki zamawiasz, albo zwrot pieniędzy. 

Informacje o sprzedawcy

Zarejestrowany jako sprzedawca-firma
Sprzedawca ponosi pełną odpowiedzialność za wystawienie tej oferty sprzedaży.
Nr przedmiotu eBay: 252415324103
Ostatnia aktualizacja: 21-10-2016 14:39:05 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu ...

Informacje o firmie

Sport-Service-Lorinser Sportliche Autoausrüstung GmbH
Marcus Lorinser (Geschäftsführer)
Alte Bundesstr. 45
71332 Waiblingen
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT014263115170
:skaF032163115170
:liam-Emoc.resnirol@yabe
Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Datenschutzerklärung erreichen Sie unter dem folgenden, externen Link: https://sportservice.lorinser.com/datenschutzerklarung-ebay/
Numer VAT (NIP):
  • DE 147328062
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
des
Sportservice Lorinser
Sportliche Autoausrüstung GmbH
 
 
I. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Lorinser Tuningteilen (im Folgenden: Kaufgegenstand) gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
2) Alle zwischen Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
3) Sie können die von uns bei eBay angebotenen Waren kaufen, indem Sie auf die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" klicken oder indem Sie die Ware als registrierter eBay-Kunde zunächst "In den Warenkorb legen" und anschließend den Warenkorb aufrufen. Sie werden daraufhin durch den Bestellprozess geleitet, an dessen Ende Ihnen eine Übersichtsseite angezeigt wird, auf der die wesentlichen Produktdaten, der Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten, die Lieferanschrift und die Zahlungsmethode zusammengefasst werden. Durch einen Klick auf "Kauf überprüfen" können Sie die eingegebenen Daten noch einmal ändern. Erst wenn Sie auf der abschließenden Übersichtsseite auf "Kaufen und zahlen" klicken, kommt der Kaufvertrag zustande. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
4) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
5) Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. eBay sendet Ihnen jedoch nach dem Kauf eine E-Mail mit dem Inhalt des Vertrages zu. Über Ihr eBay-Konto ist Ihnen der Vertragstext auch nach Vertragsschluss zugänglich.
 
 
II. Preise; Zahlung
1) Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als 4 Monate liegen.
2) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
 
 
III. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, der Verkäufer diese anerkannt hat oder wenn die Gegenforderung unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für eine Gegenforderung wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung des Verkäufers beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
IV. Liefer- und Leistungszeit
1) Liefertermine oder Fristen des Verkäufers sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2) Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Bei Kaufgegenständen, die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage. Mit Fristablauf kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Frist gemäß Satz 1 bzw. Satz 2 dieses Absatzes eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3) Mit Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach Absatz 2 Sätze 4 bis 9 dieses Abschnitts.
4) Wenn der Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, welche der Verkäufer zu vertreten hat, so haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist dem Verkäufer zuzurechnen.
5) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf und hat der Verkäufer diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haftet der Verkäufer ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Absätze 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 
 
V. Abnahme
1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2) Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
 
VI. Rechte bei Sachmängeln
1) Maßstab zur Bestimmung der Mangelhaftigkeit sind vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, DIN-Normen und EU-Richtlinien in den für den Kaufgegenstand maßgeblichen Fassungen.
2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware. Der Käufer ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, ist der Käufer nach eigener Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Ablieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.
4) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers. Abweichend von vorstehendem Absatz gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr seit Ablieferung. Für Schadensersatzansprüche nach Ablauf 1 Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes gilt Abschnitt VII. entsprechend.
5) Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen generell nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass
- der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben, Gleichmäßigkeitsfahrten
oder sonstigen Belastungen, die außerhalb des gewöhnlichen Gebrauchs des Kaufgegenstands liegen, oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
6) Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. - Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
- Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
7) Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
8) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
 
 
VII. Haftung
1) Der Käufer ist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels erst dann nach Maßgabe der folgenden Absätze berechtigt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
2) Der Verkäufer haftet ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3) Der Verkäufer haftet ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
4) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, so haftet der Verkäufer auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
5) Weitergehende Haftungsansprüche gegen den Verkäufer, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Käufer erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz 1.
6) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
 
 
VIII. Eigentumsvorbehalt
1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
3) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
 
IX. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Käufer der Schutz entzogen wird, der ihm durch die Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und von denen nach dem Recht dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (zwingendes Recht).
2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
 
X. Online-Streitbeilegung, Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Einen anklickbaren Link zu der Streitbeilegungs-Plattform finden Sie oben unter der Überschrift "Rechtliche Informationen des Verkäufers."
Unsere E-Mail-Adresse lautet: ebay@lorinser.com
Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit unseren Kunden einvernehmlich beizulegen. Wir sind jedoch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.