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Holder Pojazd wielofunkcyjny C270 Nośnik urządzeń Ciągnik komunalny Kierownica zagięta

Tekst oryginalny
Holder Multifunktionsfahrzeug C270 Geräteträger Kommunaltraktor Knicklenker
Stan:
Używany
Ihr Spezialist für Golf-, Sport-, und Kommunaltechnik! Große Auswahl an Maschinen!
Sprzedane za:
EUR 34 510,00
Około149 498,90 zł
Wysyłka:
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Znajduje się w: Weidenbach, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 323171429522
Ostatnia aktualizacja: 30-04-2018 08:39:08 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
Używany
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Uwagi sprzedawcy
“Ihr Spezialist für Golf-, Sport-, und Kommunaltechnik! Große Auswahl an Maschinen!”
Marke
Holder
Modell/Typ
C 270
Baujahr
2011
Gesamtgewicht (kg)
2229
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
nicht zutreffend
Reifenprofiltiefe
20%
Herstellungsjahr
2011
EAN
Nicht zutreffend

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

Erwin Seßler
Erwin Seßler
Irrebach 2
HMS Sessler
91746 Weidenbach
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT01462890
:skaF891962890
:liam-Eed.relsses-smh@ofni
Numer VAT (NIP):
  • DE 228127635
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
1. Allgemeines
 
1.1. Für alle Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie bei Folgegeschäften nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst durch Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages zustande.
1.3 Angaben in Prospekten, in unserem Internetauftritt und in sonstigen Beschreibungen über Leistungen, Maße, Gewichte, Verbrauchsdaten, Betriebskosten usw. sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich übernommen wird.
1.4. Alle Produkte entsprechen den in unserem jeweils gültigen Katalog bzw. Internetauftritt angegebenen Spezifikationen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.5. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für uns unvorhersehbar sind und uns unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt z. B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung unserer Versorgung mit Ersatzteilen oder bei Belieferungsproblemen unserer Vorlieferanten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
2. Preise Lieferung
 
2.1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager HMS Sessler Weidenbach (EXW INCOTERMS 2010) zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
2.2. Die von uns angegebenen Preise sind Festpreise für die Dauer von vier Monaten ab Vertragsschluss. Anschließend sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreis zu berechnen.
2.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen sämtliche Lieferungen ab Auslieferungslager HMS Sessler Weidenbach (EXW gemäß INCOTERMS 2010). Versenden wir im Einzelfall die Ware auf Verlangen des Vertragspartners an einen von diesem benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr – auch bei Lieferung „frachtfrei“ – in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der Deutschen Bahn übergeben.
2.4. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.5. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir im Übrigen keine Gewähr. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners begrenzt auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme. Für mittelbare Schäden sowie für untypische Folgeschäden haften wir nicht.
 
3. Gewährleistung
 
Soweit Gewährleistungsansprüche vertraglich nicht ausgeschlossen wurden, gilt folgendes:
3.1. Beanstandungen der gelieferten Ware müssen uns unverzüglich, und zwar offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, ver­deckte Mängel spätestens zehn Tage nach Entdeckung schriftlich und detailliert angezeigt werden.
3.2 Wegen eines von uns zu vertretenden Mangels steht dem Vertragspartner zunächst lediglich das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei wir uns die Art der Gewährleistung vorbehalten. Bei der Erfüllung der Gewährleistungspflichten sind wir berechtigt, uns der Hilfe Dritter zu bedienen. Bei einfach durchzuführenden Nachbesserungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem einfachen Austausch von Kleinteilen, können wir vom Vertragspartner verlangen, dass dieser die Durchführung der Nacherfüllung selbst vornimmt.
Für den Fall, dass die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertragspreis zu mindern oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
 
4. Haftung
 
4.1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Liefervertrag, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Vorstehendes gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens, oder bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei fahrlässiger erheblicher Pflichtverletzung. Im Falle unserer Fahrlässigkeit ist unsere Haftung in jedem Fall auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
4.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Beauftragten.
 
5. Zahlungsbedingungen
 
5.1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Skontierung ist nur zulässig, soweit wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
5.2. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte – noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und weitere Lieferungen sofort einzustellen.
5.3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.4. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Auslieferung von Waren auf Grund von nachfolgenden Bestellungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Rechnungen zu verweigern.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der Vertragspartner ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung auf unser Verlangen verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.
6.2 Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf uns über. Insoweit tritt der Vertragspartner seine zukünftige Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
6.3. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Vertragspartner so lange zur Einziehung der Forderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Vertragspartner hat uns die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.
6.4. Übersteigt der Wert der uns oben gewährten Sicherheiten unsere Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem Vertragspartner insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Wir behalten uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten vor.
6.5. Werden die Vorbehaltsware oder die uns oben gewährten Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Vertragspartner auf unsere Rechte hinweisen und uns unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.
 
7. Sonstiges
 
7.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ansbach, soweit der Käufer seinen Sitz oder Niederlassung nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat oder soweit der Käufer Kaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
7.2. Mündliche Nebenabreden, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen, sowie die Aufhebung dieser Schriftlichkeitsklausel.
7.3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Stand 06/2011
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