|Wystawione w kategorii:
Masz taki przedmiot na sprzedaż?

SEW Movitrac 31C FEA 8222975.1C

Tekst oryginalny
SEW Movitrac 31C FEA 8222975.1C
Stan:
Używany
Dostępne: 2 / Sprzedane: 8
Wysyłka:
EUR 150,00 (około 651,46 zł) Usługi ekspresowe. Zobacz szczegółydla wysyłki
Znajduje się w: Ettlingen, Niemcy
Dostawa:
Szacowana między Śr, 24 kwi a Cz, 2 maj do 43230
Szacowane czasy dostaw - otwiera się w nowym oknie lub nowej karcie uwzględniają podany przez sprzedawcę czas na wysłanie przesyłki, kod pocztowy nadawcy, kod pocztowy odbiorcy i czas przyjęcia. Czasy te zależą od wybranego rodzaju usługi wysyłkowej oraz czasu rozliczenia płatnościrozliczona płatność - otwiera się w nowym oknie lub nowej karcie. Czasy dostawy mogą się różnić, szczególnie w okresach największego ruchu.
Sprzedawca wysyła przedmiot w ciągu 1 dnia po otrzymaniu rozliczonej płatności.
Płatności:
     

Kupuj bez obaw

Gwarancja zwrotu pieniędzy eBay
Otrzymasz przedmiot, jaki zamawiasz, albo zwrot pieniędzy. 

Informacje o sprzedawcy

Zarejestrowany jako sprzedawca-firma
Sprzedawca ponosi pełną odpowiedzialność za wystawienie tej oferty sprzedaży.
Nr przedmiotu eBay: 121560177846
Ostatnia aktualizacja: 07-03-2024 19:48:14 CET Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
Używany: Przedmiot, który był poprzednio używany. Przedmiot może mieć oznaki drobnego zużycia, ale ...
Herstellernummer
FEA
Marke
SEW

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

REHA Industriekomponenten e.K.
Rene Hartung
Im Katzentach 5
76275 Ettlingen
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT34789393427 94+
:skaF0027853 34270
:liam-Eed.42pohs-eirtsudni@tkatnok
Inhaber: René Hartung
Numer VAT (NIP):
  • DE 272527444
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Verkaufs,- Liefer – und Zahlungsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr REHA-Industriekomponenten e.K. Inhaber: Rene Hartung Im Katzentach 5 76275 Ettlingen Stand: 25.12.2023 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer (nachfolgend Kunden genannt) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von REHA-Industriekomponenten e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die REHA-Industriekomponenten e.K. mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn REHA-Industriekomponenten e.K. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn deren Geltung durch REHA-Industriekomponenten e.K. ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. (4) Die AGB gelten auch dann, wenn REHA-Industriekomponenten e.K. in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. § 2 Warenangebot und Vertragsabschluss (1) Alle Warenangebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere für Preise (auch für die im Warenkorb unserer Internetseiten zur Zeit der Bestellung genannten) und Abbildungen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. (2) Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. REHA-Industriekomponenten e.K. kann das in der Bestellung gegenüber ihr liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang annehmen. Eine im Rahmen des Bestellvorgangs von REHA-Industriekomponenten e.K. oder Dritten (z.B. Ebay) verschickte Bestätigungsmail der Bestellung oder etwaig folgende Statusberichte stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald REHA-Industriekomponenten e.K. dem Kunden eine Auftragsbestätigung/Rechnung übersendet oder die bestellte Ware versendet. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen REHA-Industriekomponenten e.K. und dem Kunden ist der mit der Annahme durch REHA-Industriekomponenten e.K. abgeschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AGB, soweit dem zwingende gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Mündliche Zusagen von REHA-Industriekomponenten e.K. vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie zuvor in Textform, also in der Regel per E-Mail, vereinbart wurden. (3) Fehlbestellungen (etwa aufgrund einer Inkompatibilität der Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck) haben keinen Einfluss auf die Bindungswirkung des abgegebenen Angebots und stellen auch keinen Garantiefall im Sinne von § 9 dar. (4) REHA-Industriekomponenten e.K. macht die Annahme eines Angebotes nach Abs. 2 ausdrücklich davon abhängig, dass der Kaufvertrag mit einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB geschlossen wird und der Abschluss des Kaufs in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgt. Angebote von Verbrauchern oder von Unternehmern, die als Verbraucher handeln, werden nicht angenommen. REHA-Industriekomponenten e.K. ist zur Prüfung der Unternehmereigenschaft des Bestellers berechtigt und kann von diesem entsprechende Nachweise anfordern. § 3 Preise, Verpackung und Versand, Zahlung (1) Die Preisangaben auf den Internetseiten werden als Nettopreise ausgewiesen, sofern nicht eine Deklaration als Bruttopreis erfolgt. In letzterem Fall wird der Nettopreis separat ausgewiesen. (2) Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich der Kosten für Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. (3) Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden in der Regel vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. (4) Bei Teillieferungen, die durch REHA-Industriekomponenten e.K. veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei einer vom Kunden veranlassten Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich entstehende Versandkosten für jede Teillieferung gesondert berechnet. (5) Der Versand sowie die Zahlung des Kaufpreises erfolgen ausschließlich zu den von REHA-Industriekomponenten e.K. auf den Verkaufsplattformen (Internetshop, Online-Marktplätze) angebotenen Versand- und Zahlungsbedingungen/-arten. § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 5 Lieferzeit (1) Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind produktabhängig und werden in der Regel auf unseren Internetseiten angegeben. Die dort in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin in Textform zugesagt bzw. vereinbart wird. Bei Versendung beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (2) REHA-Industriekomponenten e.K. kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden - eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber REHA-Industriekomponenten e.K. nicht nachkommt. Dies bezieht sich auch auf die Klärung aller technischen Fragen seitens des Kunden. (3) REHA-Industriekomponenten e.K. haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die REHA-Industriekomponenten e.K. nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse REHA-Industriekomponenten e.K. die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist REHA-Industriekomponenten e.K. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber REHA-Industriekomponenten e.K. vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Textform. (4) REHA-Industriekomponenten e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn 1. die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 2. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und 3. dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (bzw. REHA-Industriekomponenten e.K. die Übernahme dieser Kosten trägt). (5) Gerät REHA-Industriekomponenten e.K. mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, ist die Haftung von REHA-Industriekomponenten e.K. auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen beschränkt. (6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist REHA-Industriekomponenten e.K. berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Insbesondere geht mit Eintritt des Annahmeverzugs die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. § 6 Gefahrübergang bei Versendung (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von REHA-Industriekomponenten e.K., soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von REHA-Industriekomponenten e.K.. (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über; dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder REHA-Industriekomponenten e.K. noch andere Leistungen übernommen hat. § 7 Eigentumsvorbehalt (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von REHA-Industriekomponenten e.K. gegen Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. (2) Die von REHA-Industriekomponenten e.K. an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von REHA-Industriekomponenten e.K.. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. (3) Der Kunde verwahrt und versichert die Vorbehaltsware unentgeltlich für REHA-Industriekomponenten e.K.. Er ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. (4) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von REHA-Industriekomponenten e.K. als Hersteller erfolgt und REHA-Industriekomponenten e.K. unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei REHA-Industriekomponenten e.K. eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an REHA-Industriekomponenten e.K.. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so behält REHA-Industriekomponenten e.K. anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. (5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum von REHA-Industriekomponenten e.K. an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an REHA-Industriekomponenten e.K. ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. REHA-Industriekomponenten e.K. ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. REHA-Industriekomponenten e.K. darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. (6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von REHA-Industriekomponenten e.K. hinweisen und REHA-Industriekomponenten e.K. hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, REHA-Industriekomponenten e.K. die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber REHA-Industriekomponenten e.K.. (7) REHA-Industriekomponenten e.K. wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. (8) Tritt REHA-Industriekomponenten e.K. bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. § 8 Ausschluss der Sachmängelhaftung (1) REHA-Industriekomponenten e.K. verkauft ausschließlich Gebrauchtwaren, bspw. aus aufgelösten Lagerbeständen, Industrie- und Anlagerückbauten o.ä. unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit sich aus den §§ 9 und 10 nicht etwas anderes ergibt. Im Einzelfall noch unbenutzte und/oder originalverpackte Ware wird ebenfalls ausdrücklich als Gebrauchtware verkauft und auch als solche auf den Verkaufsplattformen angeboten. (2) Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. § 9 Haltbarkeitsgarantie für gebrauchte Ware Nach § 8 ist die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen. Wird Ware von REHA-Industriekomponenten e.K. ausdrücklich mit einer Haltbarkeitsgarantie angeboten (bspw. in der Artikelbeschreibung auf den Verkaufsplattformen von REHA-Industriekomponenten e.K. oder durch separate Vereinbarung in Textform) und verkauft, gelten abweichend von dem vereinbarten Sachmangelausschluss nach § 8 nachfolgende Garantiebedingungen: 1. Die Haltbarkeitsgarantie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer, sie ist auf 14 Tage begrenzt. Beanstandungen sind gegenüber REHA-Industriekomponenten e.K. unverzüglich in Textform anzuzeigen. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist die Geltendmachung von Garantieansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anzeige bei Reha-Industrie-komponenten. 2. Im Garantiefall werden wir, vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. Gelingen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit, kann der Käufer die Ware nach Rücksprache mit REHA-Industriekomponenten e.K. auf seine Kosten zurücksenden. Er erhält den Kaufpreis sowie die entstandenen Versandkosten erstattet. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht entgegengenommen. Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen. 3. Keine Garantie wird übernommen, wenn die Haltbarkeit durch das Nichtbefolgen von Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers beeinträchtigt wurde, Garantiesiegel des Verkäufers entfernt oder aufgebrochen wurden, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt wurden, Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Haltbarkeit bzw. der Zustand der Ware durch unsachgemäße Anwendung, Verschleiß oder durch Fremdeinwirkung beeinträchtigt wurde. Ebenso fallen Schäden, die auf dem Transportweg entstanden sind, nicht unter diese Garantie. § 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens (1) Die Haftung von REHA-Industriekomponenten e.K. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt. (2) REHA-Industriekomponenten e.K. haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind neben der Lieferung der bestellte Ware auch Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen sowie der Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder der Schutz dessen Eigentums vor erheblichen Schäden. Die Haftung von REHA-Industriekomponenten e.K. wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt von dieser Haftungseinschränkung unberührt. (3) Soweit REHA-Industriekomponenten e.K. nach Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die REHA-Industriekomponenten e.K. bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die REHA-Industriekomponenten e.K. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefer-gegenstands sind (bspw. auch Ersatzansprüche aufgrund von Verlusten des Kunden durch Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung zusammenhängen), sind außerdem nur ersatzfähig, soweit sie typischerweise zu erwarten sind. Typischerweise zu erwarten sind solche Schäden nicht, wenn sie erst durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme (bspw. weil Herstellervorgaben nicht beachtet wurden und/oder die Inbetriebnahme durch nicht hinreichend qualifiziertes Personal erfolgt ist oder der Käufer die Ware vor der Inbetriebnahme nicht auf eine ordnungsgemäße Funktion hin überprüft hat) oder einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes entstanden sind. (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von REHA-Industriekomponenten e.K.. (5) Soweit REHA-Industriekomponenten e.K. technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (6) Der Kunde stellt REHA-Industriekomponenten e.K. von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf jedwede Form des Verschuldens des Kunden, deren Angestellten oder sonst vom Kunden Beauftragten zurückgehen. § 11 Elektronische Rechnungsstellung Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und per E-Mail versandt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG). Es besteht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht für die Gegenleistung (Kaufpreiszahlung). § 12 Anwendbares Recht - Gerichtsstand (1) Die zwischen REHA-Industriekomponenten e.K. und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere der zwischen ihnen geschlossene Kaufvertrag, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-übereinkommens. (2) Ist der Kunde mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis Gerichtsstand der Sitz von REHA-Industriekomponenten e.K.. (3) Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können gegen REHA-Industriekomponenten e.K. ausschließlich an dem in Abs. 2 bestimmten Gerichtsstand Klage erheben; REHA-Industriekomponenten e.K. kann Klagen gegen Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an deren Sitz oder am Sitz nach Abs. 2 erheben. § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages einschließlich dieser AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die REHA-Industriekomponenten e.K. und der Kunde mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag einschließlich dieser AGB als lückenhaft erweisen. § 14 Schlussbestimmungen Sollten der Vertrag einschließlich dieser AGB als Gefälligkeit von REHA-Industriekomponenten e.K. für Kunden in andere Sprachen als die deutsche Sprache übersetzt worden sein und sich zwischen der Übersetzung und dem deutschen Vertrag einschließlich dieser (deutschen) AGB Widersprüche bei der Auslegung ergeben, gilt der in deutscher Sprache abgefasste Vertrag und gelten die in deutscher Sprache abgefassten AGB ausschließlich.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.
Industrie Ersatzteile Shop

Industrie Ersatzteile Shop

100% opinii pozytywnych
Sprzedane przedmioty: 1,8 tys.

Oceny szczegółowe

Średnia z ostatnich 12 miesięcy

Dokładność opisu
4.9
Przystępny koszt wysyłki
4.8
Szybkość wysyłki
5.0
Komunikacja
5.0
Zarejestrowany jako sprzedawca-firma

Opinie sprzedawców (439)

e***m (37)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatni miesiąc
Zakup potwierdzony
good job
r***n (1385)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatnie 6 miesięcy
Zakup potwierdzony
alles bestens, gerne wieder!
p***u (1828)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatnie 6 miesięcy
Zakup potwierdzony
alles top ..... BESTEN DANK !!