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Digital Uhr Digitaluhr Omnibus Reisebus OE2001-K OE2001-E OE6001-K

Stan:
Nowy
Dostępne: 3
Cena:
EUR 84,50
Około363,43 zł
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Znajduje się w: Pfullingen, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 232139561359

Parametry przedmiotu

Stan
Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu ...
Hersteller
Ohlendorf Electronics GmbH
Produktart
Omnibuszubehör & -ersatzteile
Referenznummer(n) OE
A0008271170, A0008274670, A0008276070, A000.827.11.70, A000.827.46.70, A000.827.60.70, 8.755.034.000.0
Herstellernummer
OE Can-Uhr
Referenznummer(n) OEM
A0008271170, A0008274670, A0008276070, A000.827.11.70, A000.827.46.70, A000.827.60.70, 8.755.034.000.0
Teilebereich Innenausstattung
Fahrgastanzeige
Herstellergarantie
2 Jahre
EAN
0789470899566

Informacje o firmie

Ohlendorf Electronics GmbH
Daniel Kopp
Memmelers Wiese 13
72793 Pfullingen
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT8742512170
:skaF1588612170
:liam-Eed.enilno-t@r-frodnelho
Numer VAT (NIP):
  • DE 146480477
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen der Ohlendorf Electronics GmbH und mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen. Diese AGB gelten nur gegenüber gewerblichen Abnehmern i.S.d. § 14 BGB.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auch künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ohlendorf Electronics GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot, Abschluss, Preise
1. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse bedürfen der Schriftform. Es gelten die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
2. Sofern das jeweilige Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausweist, ist diese dem Angebot hinzuzurechnen.
3. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich.
4. Die Angebotskalkulationen basieren auf den Werten der Anfrage bzw. den Angaben des Käufers.
§ 3 Leistungen und Lieferungen
1. Die Preise der Ohlendorf Electronics GmbH gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung zum Versand gebracht worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
2. Die Gefahr geht auch über bei Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten am Erfüllungsort.
3. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt; der Versand nach bestem Ermessen. Die Ohlendorf Electronics GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis ebenso wie eventuell entstehende Nebenkosten berechnet.
4. Kann die Ware nach Fertig- bzw. Bereitstellung in Folge von Umständen, welche der Käufer zu vertreten hat, nicht zu dem vorgesehenen Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Die Ohlendorf Electronics GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, auf Wunsch und
Rechnung des Kunden die von diesem verlangten Versicherungen zu bewirken. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Stimmt die Ohlendorf Electronics GmbH einer Rücknahme der von ihr gelieferten Ware aus Kulanz zu, so hat diese in einwandfreiem Zustand zu sein. Für die Bearbeitung werden dem Käufer Kosten in Höhe von 10% des Rechnungswerts in Anrechnung gebracht. In jedem Fall trägt die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware der Käufer, bis die Ware beim Verkäufer eintrifft. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. § 3 Ziffer 5 gilt nicht, sofern die von der Ohlendorf Electronics GmbH gelieferte Ware mangelhaft ist.
§ 4 Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
1. Die von der Ohlendorf Electronics GmbH genannten Termine und Fristen sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Ohlendorf Electronics GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit deren Zulieferer. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Höhere Gewalt berechtigt die Ohlendorf Electronics GmbH, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten, unvorhersehbare Ereignisse, soweit diese nicht von der Ohlendorf Electronics GmbH zu vertreten sind.
3. Die Ohlendorf Electronics GmbH ist bei individuell gefertigten Waren zu fertigungsbedingten Mehr-/Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Die Ohlendorf Electronics GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers diesem zumutbar sind. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.
4. Soweit durch Nichterfüllung und Lieferverzug Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, wird eine Haftung weder ausgeschlossen noch begrenzt. In Bezug auf alle anderen Schäden haftet die Ohlendorf Electronics GmbH wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung nur, wenn die Nichterfüllung oder der Lieferverzug auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden von der Ohlendorf Electronics GmbH oder den gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen beruht; es gilt § 7 der AGB.
5. Wird nach Abschluss des Vertrages für die Ohlendorf Electronics GmbH erkennbar, dass ihr Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen ihr die Rechte aus § 321 BGB zu, wenn sie vorleistungspflichtig ist (Unsicherheitseinrede). Die Unsicherheitseinrede erstreckt sich auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, sofern die Ohlendorf Electronics GmbH vorleistungspflichtig ist. Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung können durch die Ohlendorf Electronics GmbH fällig gestellt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungen sind sofort, ohne Abzug, fällig, sofern nichts anderes aus der Rechnung hervorgeht.
2. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nach, so gerät er ohne weitere Aufforderung zur Leistung in Verzug. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Ohlendorf Electronics GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Ohlendorf Electronics GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in der jeweiligen geltenden Fassung zu verlangen. Bei Nachweis kann auch höherer Schaden geltend gemacht werden.
3. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch die Ohlendorf Electronics GmbH nicht bestritten wurden. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.
4. Zahlungen des Käufers werden in der Reihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
§ 6 Mängelansprüche
1. Die Ohlendorf Electronics GmbH leistet für Mängel der gelieferten Vertragsgegenstände nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer – unbeschadet eines etwaig bestehenden Schadensersatzanspruchs - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Regelmäßig sind dem Käufer mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche zumutbar. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer – außer in Fällen des § 7 Ziffer 1 S. 2 der AGB – nicht verlangen; § 7 der AGB gilt entsprechend.
3. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Käufer – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht, wenn der Ohlendorf Electronics GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung der Ohlendorf Electronics GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Es gilt ferner die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
5. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt § 377 HGB. Im Übrigen müssen offensichtliche Mängel schriftlich und spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware geltend gemacht werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Zum Zwecke der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung hat der Käufer die gelieferte Ware an die Ohlendorf Electronics GmbH zurückzugeben. Sind die gelieferten Waren mangelhaft, übernimmt die Ohlendorf Electronics GmbH die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Soweit
die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Wohnort bzw. die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sind diese erhöhten Aufwendungsansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
6. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers, der nach Weiterveräußerung der Neuware durch seinen eigenen Abnehmer wegen Mängeln der Ware in Anspruch genommen wird, bestehen gegenüber der Ohlendorf Electronics GmbH nur, soweit der Abnehmer des Käufers die gesetzlichen Mängelansprüche geltend macht.
7. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Mängel, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ähnlicher Einflüsse entstehen, die nach Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt, wenn Betriebs- oder Wartungsregeln nicht beachtet oder unsachgemäße Änderungen an den Lieferungen vorgenommen werden.
8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der Ohlendorf Electronics GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar. Die Ohlendorf Electronics GmbH gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Produktbeschreibung entbindet den Käufer nicht von der Pflicht, die Produkte auf Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.
9. Sonstige Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln sowie im Falle einer Garantie. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Schadensersatzansprüche
1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Ohlendorf Electronics GmbH sowie gegen ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, Mängel der gelieferten Ware, verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung der Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle einer Garantie, des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Ohlendorf Electronics GmbH.
3. Die Ohlendorf Electronics GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Sie haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Käufers. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Käufer nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Ohlendorf Electronics GmbH haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.
4. Die Ohlendorf Electronics GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Ohlendorf Electronics GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden die aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit die Ohlendorf Electronics GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die Ohlendorf Electronics GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen garantierter Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Ohlendorf Electronics GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ohlendorf Electronics GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher ihrer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug aus laufender Geschäftsbeziehung, ist die Ohlendorf Electronics GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch die Ohlendorf Electronics GmbH, liegt ein Rücktritt nur dann vor, wenn die Ohlendorf Electronics GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Ohlendorf Electronics GmbH unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs an Dritte zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde tritt für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Die Ohlendorf Electronics GmbH verpflichtet sich, die Forderungen so lange nicht einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Ohlendorf Electronics GmbH kann im Fall des Zahlungsverzugs verlangen, dass der Kunde der Ohlendorf Electronics GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. In diesem Fall ist die Ohlendorf Electronics GmbH verpflichtet, den Schuldner von der Abtretung zu informieren.
4. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Kunden bzw. in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück oder das Fahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Dritten oder den, den es angeht, auf Vergütung in Höhe des Rechnungs- bzw. Fakturawertes des Geschäfts zwischen der Ohlendorf Electronics GmbH und ihren Kunden ab. Diese Abtretung schließt alle Nebenrechte einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek an den Kunden ein.
5. Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung, so erwirbt die Ohlendorf Electronics GmbH Miteigentum nach den Verhältnissen des Rechnungswertes des Geschäftes zwischen der Ohlendorf Electronics GmbH und dem Kunden zum Wert des Fertigfabrikates. Sollte die neu entstandene Sache weiter veräußert werden, tritt der Käufer bis zur Höhe des Wertes der Leistung alle Forderungen an die Ohlendorf Electronics GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Im Übrigen gilt Ziffer 3.
6. Die Ohlendorf Electronics GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
7. Die Ohlendorf Electronics GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Ohlendorf Electronics GmbH.
§ 9 Vollständigkeit, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Weitere Abreden wurden nicht geschlossen.
2. Erfüllungsort ist Reutlingen.
3. Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen der Ohlendorf Electronics GmbH und Unternehmern oder Vollkaufleuten sowie der Ohlendorf Electronics GmbH und Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der ZPO begründen, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Reutlingen.
4. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.