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GE Voluson s8 WHC 4D z 2 sondami

Tekst oryginalny
GE Voluson s8 WHC 4D mit 2 Sonden
Stan:
Używany
Cena:
EUR 19 999,00
Około86 544,88 zł
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Znajduje się w: Solingen, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 225528335887
Ostatnia aktualizacja: 19-09-2023 06:54:18 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
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Ausländisches Produkt
Nein
Modifizierter Artikel
Nein
Angebotspaket
Nein

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

BMS Ultraschall Johanna Binczycki
Johanna Binczycki
Holbeinstr. 11
42719 Solingen
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT177506222120
:liam-Eed.llahcsartlu-smb@yabe
Numer VAT (NIP):
  • DE 259763789
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
 
Allgemeines, Geltungsbereich
1. Allgemein
1.1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BMS Ultraschall Johanna Christine Binczycki, Klosterhof 3, 42653 Solingen (im weiteren Verlauf BMS) gelten für die gesamten Geschäfte mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BMS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMS gelten auch dann, wenn BMS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausführen.
Unternehmer im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt).
2. Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1. Angebote der BMS erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann BMS dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen seit Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung von BMS zustande. (Auftragsbestätigung)
2.2. Unsere Kostenvoranschläge/Angebote Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte hieran stehen alleine uns zu.
2.3. BMS behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor. Insbesondere kann ein mitgeliefertes Peripheriegerät von dem im Vertrag bezeichneten Gerät abweichen, wenn dies nicht zu einer Änderung von Leistung oder Qualität des Hauptgerätes führt.
3. Lieferungen, Leistungszeit, Teilleistungen
3.1. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Der Kunde darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblichen Mängeln oder Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3. nicht verweigern.
3.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen BMS, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei BMS dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die BMS nicht zu vertreten hat und durch die BMS die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, sowie behördliche Maßnahmen und auch von BMS nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
3.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch BMS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
3.4. BMS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dieses Vorgehen dem Kunden zumutbar ist.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Preise von BMS verstehen sich –soweit nichts anderes vereinbart ist– frei Haus inklusive des Aufstellens und der Kosten für die Verpackung und deren Entsorgung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Lieferung von Ultraschall-Zubehör über einem Bestellwert von 250,00 € netto gehen die Versandkosten zu unseren Lasten. Ausgenommen hiervon sind Waren über 10 Kg (z.B. Gerätewagen, Gelbehälter etc.). Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € fällig, Sie ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4.2. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. (falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde )Service-Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BMS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4.5. Gerät der Kunde in Verzug, so ist BMS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist; der Nachweis eines höheren Schadens durch BMS ist zulässig.
4.6. Wenn BMS Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn BMS andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist BMS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. BMS ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von BMS anerkannt ist.
4.8. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von BMS anerkannt ist und dieser auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.9. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von BMS berechtigt.
5. Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher
5.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
BMS Ultraschall Inhaber: Johanna Binczycki
Klosterhof 3
42653 Solingen
Tel.Fax: 0049(0)212 6427820
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Wiederrufsbelehrung
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. BMS behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BMS berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch BMS liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, BMS hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes –sowie Leih- und Demogeräte– pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Verbraucher diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Bei Demo- und Leihgeräten geht die Haftung auf den Nutzer über.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Unternehmer tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an BMS ab. BMS ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Unternehmer sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.
6.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde BMS unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit BMS Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BMS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den BMS entstandenen Schaden.
6.5. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an eine dritte Person veräußert, wird BMS schon jetzt – aufgrund hiermit ausdrücklich vereinbarter Forderungsabtretung – Inhaber der vertraglichen Ansprüche mit allen Nebenrechten, die gegenüber dem Dritten bestehen. Abtretungen und Verpfändungen dieser Forderungen sind von der vorherigen Zustimmung von BMS abhängig.
6.6. Zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Kunde nicht befugt.
6.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist BMS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
 
7. Gefahrübergang, Transportversicherung
7.1. Lieferungen durch BMS an Unternehmer erfolgen ab Lager Solingen. Bei Lieferung ohne Aufstellung geht die Gefahr mit Auslieferung auf den Kunden über. Wenn die Lieferung beim Kunden aufgestellt werden und eine einmalige Einweisung erfolgen muss oder vereinbart ist, geht die Gefahr auch dann auf den Kunden über, wenn dieser die Einweisung oder das Aufstellen aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird dabei nicht gehemmt und richtet sich nach 4.2. dieser AGB.
7.2. Nimmt der Kunde die Lieferung bereits vor Einweisung in Betrieb, geht die Gefahr mit dem Beginn der Nutzung auf ihn über. Eine Haftung schließt BMS in diesem Fall aus.
7.3. Im Fall der Versendung an Unternehmer wird BMS auf Wunsch des Unternehmers auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch BMS. Transportschäden sind BMS sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
 
 
 
 
 
 
8. Gewährleistung
8.1 Mängelansprüche bestehen für Unternehmer nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und Softwarefehlern. Hierzu gehören insbesondere Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3.
8.2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die BMS für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BMS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.
8.4. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine auf der Herstelleraussage beruhende Kaufentscheidung die Beweislast.
8.5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Vertragserfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
8.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neugeräten ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Neugeräten zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen steht dem Verbraucher eine Gewährleistung von einem halben Jahr zu, dem Unternehmer steht keine Gewährleistung zu.
8.7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist BMS lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel des Produkthandbuches der ordnungsgemäßen Nutzung entgegensteht.
8.9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen BMS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
 
Seite 2
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der BMS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die BMS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3.. Ist der Käufer Unternehmer und werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der BMS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
9.4 Für Sachmängel bei Gebrauchtgeräten an Unternehmer wird nicht gehaftet.
9.5 BMS übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
 
9.6 BMS schließt ausdrücklich jede Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten für Schäden aus, insbesondere für solche Schäden, die durch den Gebrauch des gelieferten Gegenstands entstehen.
 
 
10. Ersatzteile
Als Ersatzteile kann BMS erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen anbieten.
 
 
 
11. Rücktrittsrecht
Außer bei Vorliegen eines Mangels und vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen ist der Kunde zum Rücktritt wegen einer Pflichtverletzung durch uns nur dann berechtigt, wenn wir diese Pflichtverletzung zu vertreten haben.
12. Anwendersoftware
Wird dem Kunden mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet.
 
 
 
13. Aufstellung und Kundendienst
13.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch BMS oder von durch BMS vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.
12.2. Vor Anlieferung von Ultraschallgeräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.
 
13.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von Ultraschallgeräten können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 13.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
13.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.
13.5. Wird im Fall von Reparaturen der Kostenanschlag um bis zu 8% (der Gesamtsumme) überschritten, so ist dies unschädlich und entspricht der handelsüblichen Praxis. Sollten die Kosten über 8% steigen, wird BMS den Kunden hierüber informieren und einen erneuten Auftrag erhalten müssen.
 
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand der Firma Johanna Binczycki BMS Ultraschall ist Solingen
15. ElektroG
Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller der Produkts von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit.
 
15. Sonstiges
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen. Der Export der Waren der BMS in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der Zustimmung von BMS unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
15.2. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.