Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu (gdy opakowanie jest stosowane). Opakowanie powinno być identyczne, jak to stosowane w sklepach detalicznych, o ile producent nie zastosował innych opakowań, takich jak pudełka bez nadruku lub plastikowe torebki. Aby sprawdzić szczegóły, zobacz opis podany przez sprzedającego.
Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu ... Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu (gdy opakowanie jest stosowane). Opakowanie powinno być identyczne, jak to stosowane w sklepach detalicznych, o ile producent nie zastosował innych opakowań, takich jak pudełka bez nadruku lub plastikowe torebki. Aby sprawdzić szczegóły, zobacz opis podany przez sprzedającego. Zobacz wszystkie definicje stanuotwiera się w nowym oknie lub nowej karcie
Marke
LEE
Modell
Farbfilter
UPC
Nicht zutreffend
Produktart
Filter
Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę
Informacje o firmie
FFL-Rieger GmbH
Albert Rieger
Eggenfeldener Straße 54
81929 München
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT53743498094
:skaF36943498)0(94+
:liam-Eed.regeir-lff@yabe
UmsatzsteuerID: DE129346494 Geschäftsführung: Albert Rieger Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Numer VAT (NIP):
DE 129346494
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Diese AGB gelten für alle Lieferungen ,Verkaufs- und Mietgeschäfte sowie Reparaturen und werden mit der Auftragserteilung Vertragsgegenstand.
Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so
gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden bzw. Dritten nicht widersprochen haben.
2. Angebot und Abschluß, Fristen und Termine
Unsere Angebote gelten 1 Monat und sind unverbindlich, sofern nicht eine abweichende Bindungsdauer zugesichert wird. Fristen und Termine sind
grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden. Eine Frist beginnt jeweils mit der
Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie
der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen. Nachträglich
vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist; ihr Lauf beginnt mit Bekanntgabe der gewünschten Änderungen neu. Verträge
bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung.
Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen und/ oder Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen
unserer schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Aufträge sind jedoch dann ohne unsere schriftliche
Bestätigung angenommen, wenn die von Kunden in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.
3. Leistung
3.1
Der Mieter ist verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes informieren und sich bei Übernahme bzw. vor Versand
oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs einschließlich der Fahrzeuge von deren einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und
Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte
einschließlich der Kraftfahrzeuge gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
3.2
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung
unserer Geräte an Dritte (z.B. gewerbliche oder nicht gewerbliche Weitervermietung) ist der Kunde verpflichtet, die Geräte selbst zu versichern und
- unbeschadet seiner eigenen Haftung - auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln.
3.2.1
Sobald die Mietsachen durch den Mieter laut Mietvertrag übernommen wurden, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, daß Aufbau, Abbau und
Bedienung der Geräte ausschließlich durch qualifiziertes und für das jeweilige Gerät geschultes Personal vorgenommen wird. Eine Haftung
unsererseits für entstehende Schäden jeglicher Art ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
3.3
Für Kraftfahrzeuge gelten folgende besondere Bestimmungen:
3.3.1
Die Kraftfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden,
- um Fahrgäste oder Gegenstände gegen Entgelt zu Befördern,
- um ein Fahrzeug oder einen Anhänger zu ziehen, zu schieben oder sonst zu bewegen,
- in Motorsportveranstaltungen
- von einer unter Einfluß von Alkohol oder Drogen stehenden Person.
- von einer Person die nicht im Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis ist
3.3.2
Die Kilometergebühren werden nach den auf dem eingebauten Zähler berechnet. Bei Versagen des Kilometerzählers werden die Gebühren für die
Entfernung berechnet die sich für die zurückgelegte Strecke auf der Straßenkarte zzgl. 20% ergibt. Sämtliche Betriebskosten sind durch den
Entleiher zu begleichen.
3.3.3
Bei Unfällen ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen. Außerdem
hat der Mieter uns unverzüglich telefonisch über den Unfall zu benachrichtigen.
3.3.4
Sobald das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloß und das gesamte Fahrzeug stets verschlossen zu halten.
3.3.5
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise eventuelles Sonntagsfahrverbot, Gebrauch des
Fahrten-, Diagrammschreibers, Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), Lenkzeiten und gegebenenfalls erforderliche Ladepapiere
mitzuführen.
4. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unser Lager. Mindestdauer ist in jedem Fall die
vertraglich vereinbarte Mietdauer. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage
innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn der Mieter nachweisen kann, daß die Geräte an diesen Tagen weder benutzt, noch
in Bereitschaft gehalten wurden. Für den Mietpreis gilt die jeweils bei Vertragsabschluß gültige Preisliste. Die hier enthaltenen Preise sind
Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.1
Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 12.00 Uhr abgeholt werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen. Das gleiche gilt bei
Rücklieferung nach 10.00 Uhr.
4.2
Im übrigen richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Überlassung von Geräten und Kraftfahrzeugen grundsätzlich aus dem Individualvertrag,
Lieferschein und/oder Leistungsbelege.
4.3
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der gesamten
Mietgebühren zu zahlen.
4.4
Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung hat frei Haus an unsere Adresse zu erfolgen. Der Kunde
trägt die Transportgefahr; dies gilt auch für den Fall, daß wir für ihn den Transport übernehmen. Die in Ziffer 2 vereinbarten Verpflichtungen bleiben
hiervon unberührt. Der Kunde hat uns eventuelle Schäden - auch Transportschäden unverzüglich anzuzeigen.