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Plecak miejski armii szwajcarskiej vintage 1953-1959

Tekst oryginalny
Schweizer Armee Salz Pfeffer City Rucksack Vintage 1953-1959
Stan:
Używany
Dostępne: ponad 10 / Sprzedane: 39
Cena:
EUR 95,00
Około410,01 zł
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Znajduje się w: Goldkronach, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 255512354779
Ostatnia aktualizacja: 08-11-2023 11:39:10 CET Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
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Land/Region
Schweiz
Herstellungsland und -region
Schweiz
Ausgewählte Suchfilter
Schweizer Armee Tasche

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

DCB GmbH
Jing Wang-Schimmel
Schlesienstr. 12
95497 Goldkronach
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT212975680290
:skaF312975680290
:liam-Emoc.hbmgbcd@fuaknie
Online Streitbeilegung Hinweis auf die OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr Email-Adresse: info@dcbgmbh.com
Numer VAT (NIP):
  • DE 297088810
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Verkaufsbedingungen *)
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese Verkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich
-
rechtlichen Sondervermögen im Sinne
von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Beste
llers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
(vorsorglich sollten die
Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese
innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unter
lagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen,
wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums
-
und Urheberrechte
vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
es sei denn, wir
erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1.
So
fern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten
der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Die Zahlung des Kaufpreises h
at ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.
Sofern nichts ande
res vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach
Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum
-
konkretes Datum
-
zahlbar“). Verzugs
zinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
und eine Kostenpauschale von 40,00 €
(siehe
Anhang
1)
berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleibe
n angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn
-
, Material
-
und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Be
steller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
1.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. D
ie Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwend
ungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme
-
oder Schuldnerverzug
geraten ist.
3.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe v
on 3
% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
15
% des Lieferwertes.
4.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Besteller
s an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versen
dung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten trägt.
§
8 Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für a
lle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
2.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf
ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl
-
, Feuer
-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).
Müssen Wartungs
-
und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der g
elieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstan
denen Ausfall.
3.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des
mit
uns vereinbarten Faktura
-
Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach
der Abtretun
g ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug
ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [
Anmerkung: Diese
Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist
.]
4.
Die Be
-
und Verarbeitung oder Umbildung de
r Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets
Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände
n verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache
zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung
in der Weise erfolgt, dass die Sache
des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Besteller
tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.
5.
Wir verpflichten uns, die
uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1.
Gewährleistungsrechte des Bestellers
setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs
-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
2.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
(Hinweis: b
ei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die
Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche
ganz ausgeschlossen werden)
.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke),
§ 479 Absatz 1 BGB
(Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere
Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen Vor etwaiger Rücksendung der Ware
ist unsere Zustimmung einzuholen.
3.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Man
gel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist
uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessene
r Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
f
ehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden
vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderl
ichen
Aufwendungen, insbesondere Transport
-
, Wege
-
, Arbeits
-
und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wo
rden
ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehe
nden
Vereinbarungen
getroffen
hat.
Für
den
Umfang
des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
8.
§ 10 Sonstiges
1.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bund
esrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN
-
Kaufrechts (CISG).
2.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt (Hinwe
is: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der
Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.
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Średnia z ostatnich 12 miesięcy

Dokładność opisu
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Przystępny koszt wysyłki
5.0
Szybkość wysyłki
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Komunikacja
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Opinie sprzedawców (437)

o***t (119)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatnie 6 miesięcy
Zakup potwierdzony
Mit Gebrauchsspuren wie beschrieben, und immer noch sehr stabil
a***x (1224)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatnie 6 miesięcy
Zakup potwierdzony
Vendeur rapide et sérieux
i***t (44)- Opinie wystawione przez kupującego.
Ostatni rok
Zakup potwierdzony
Der Artikel war besser als beschrieben, der Rucksack selbst fast neuwertig. Lieferung zügig. Bestens, gerne wieder!
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