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AFP Lambswool-Cuddle Football L Piłka nożna dla psów Zabawka dla psa

Tekst oryginalny
AFP Lambswool-Cuddle Football L Fußball für Hunde Hundespielzeug
Stan:
Nowy
Dostępne: 3 / Sprzedane: 7
Cena:
EUR 12,90
Około55,73 zł
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Znajduje się w: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 305141776077

Parametry przedmiotu

Stan
Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu ...
Marke
AFP
Produkttyp
Hundespielzeug
EAN
847922030780

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

Toni Krell
Toni Krell
Kiefernweg 1
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT86945251710
:liam-Eed.troppus-vsc@ofni
Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Numer VAT (NIP):
  • DE 295224105
Warunki prowadzenia sprzedaży
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
 
 
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Ge-schäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
 
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Wir führen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Streckengeschäfte und Versand mit eigenen Fahrzeugen, Kurierdiensten, Paketdienstleistern oder Speditionen durch.
4. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
5. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
 
§ 3 Beschaffenheit und Menge der Ware
 
1. Geringfügige und unvermeidliche Abweichungen bezüglich Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften der geschuldeten Ware behalten wir uns im Rahmen der Branchenüblichkeit vor. Das Gleiche gilt in bezug auf Sortimentsänderungen des Herstellers. In diesem Fall sind wir zur Lieferung gleichartiger Ware berechtigt.
2. Ergänzend insbesondere für Mengen-, Gewichts- und Maßabweichungen gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Papier- und Pappenhersteller der EG in der jeweils gültigen Fassung, die jederzeit bei uns angefordert oder eingesehen werden können.
3. Wegen der ständigen technischen Weiterentwicklung ist die Qualität und Quantität bereits ausgeführter Lieferungen nicht für neue Lieferungen maßgebend. Das Gleiche gilt in bezug auf unsere vorliegenden Musterbücher. Es gilt jeweils ausschließlich das konkret bei der Auftragsbestätigung Vereinbarte.
 
 
§ 4 Lieferung
 
1. Termine und Fristen für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
2. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet.
3. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
4. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug und hat er eine vom Kunden schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, hat der Kunde das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als Lieferung noch nicht erfolgt ist, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. In diesem Fall kann der Käufer vom ganzen Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
5. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig ob durch betriebliche oder außerbetriebliche Umstände bedingt.
6. Holt der Käufer die Ware bei Abrufaufträgen nach ihrer Zuverfügungstellung nicht ab oder schiebt die fällige Lieferung auf, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern oder bei Unterbringung im eigenen Lager Lagerkosten zu verlangen. Nach Ablauf einer Nachfrist von 2 Wochen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
 
§ 5 Verpackung
 
1. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Spezialverpackungen sind die entsprechenden zusätzlichen Kosten dem Käufer zu belasten.
 
§ 6 Preise und Zahlung
 
1. Die Verkaufspreise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, als Nettopreis in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, daß wir spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware über den Betrag verfügen können. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
4. Bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Lieferfristen von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss enthalten, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn die von uns zu zahlenden (Einkaufs-) Preise für die insgesamt benötigte Ware ab Vertragsschluss oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5% steigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Preises, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
5. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden sowie bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse können wir die sofortige Zahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Kunden - einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln - ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
 
§ 7 Versand- und Schneidekosten
 
1. Für Versandkosten gilt folgendes: Für Lieferungen über 150,00 € Auftragswert werden bei Belieferung des Kunden mit unseren eigenen Fahrzeugen keine Versandkosten berechnet. Für Lieferungen bis zu 150,00 € Auftragswert gehen die Versandkosten vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Kosten für vom Kunden gewünschte Expressgutsendungen und Postpakete gehen stets zu Lasten des Kunden.
2. Für das Schneiden von Papier und Karton, Wiedereinriesen und Etikettieren werden unsere Selbst-kosten berechnet gem. der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
 
§ 8 Gefahrübergang
 
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Kunde sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen lässt und die Beanstandung bei oder sofort nach Empfang der Ware erfolgt. Bei Beanstandungen von Zähl- und Sortierfehlern sind die in den Riesen befindlichen Zählzettel bzw. Belegbogen miteinzusenden.
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
 
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Der Kunde hat die Eigentumsvorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Abgabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
 
§ 10 Gewährleistung
 
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
 
§ 11 Haftungsbeschränkungen
 
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
 
1. Auf alle Verträge - auch mit ausländischen Käufern - findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Kerpen.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.
Etoni

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Oceny szczegółowe

Średnia z ostatnich 12 miesięcy

Dokładność opisu
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Przystępny koszt wysyłki
5.0
Szybkość wysyłki
4.8
Komunikacja
4.9
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