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Płyta kotwiąca płyta stalowa cięcie 4, 5,6,8,10 mm płyty stalowe 355S

Tekst oryginalny
Ankerplatte Stahlplatte Zuschnitt 4, 5,6,8,10mm Stahlplatten 355S
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Nowy
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Nr przedmiotu eBay: 334732371922
Ostatnia aktualizacja: 29-04-2024 21:15:00 CEST Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
Nowy: Fabrycznie nowy, nieużywany, nieotwierany i nieuszkodzony przedmiot w oryginalnym opakowaniu ...
Maßsystem
Metrisch
Material
Stahl S355
Besonderheiten
Roh
Form
Flacheisen
Profil-Form
Flachprofil
Marke
raumwork
Kugeldurchmesser
n/a
Verarbeitung
Plasma CNC
Durchmesser
Siehe Artikel
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Angebotspaket
Nein
Materialstärke
siehe Artikel
Herstellungsland und -region
Deutschland

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

raumwork Company Limited by Guarantee - Niederlassung Deutschland
Kai Werzinger
Langweid 8
84094 Elsendorf
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT087266935780
:skaF2872 669 35780
:liam-Emoc.krowmuar@ofni
raumwork CLG Niederlassung Deutschland Langweid 8 D-84094 Elsendorf T. +49 (0)8753 966 2780 F. +49 (0)8753 966 2782 info@raumwork.com www.raumwork.com www.normteil24.de www.raumwork.shop Rechtliches: HRB 18572 – Registergericht Regensburg Steuernummer: 132/104/600 92 USt-IdNr.: DE 343 539 955
Numer VAT (NIP):
  • DE 343539955
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Allgemeine Geschäftsbedingungen raumwork CLG (Stand 01.04.2021)
 
§ 1 Geltungsbereich
 
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB). Soweit Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorliegen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben diese keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 
§ 2 Design, CAD, Zeichnungen & Daten
 
Von uns erstellte Zeichnungen, Dateien oder die für das Projekt benötigten Detailskizzen, Layouts und/oder detailliere Pläne unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht unserer Firma und dürfen nicht an 3te. Personen/Firmen weitergeleitet/weitergegeben oder vorgelegt werden.
 
Bei Vorlage von Zeichnungen und/oder CAD Dateien des Kunden, gehen wir von technisch einwandfreien und normgerechten Vorgaben aus. Sollten die Dateien unvollständig, nicht lesbar oder fehlerhaft sein behalten wir uns vor diese zu unseren üblichen Stundensätzen dementsprechend zu bearbeiten.
 
Sollte die Materialgüte oder das exakte Maß von Bedeutung sein, müssen diese Angaben klar ersichtlich und durch uns bestätigt werden. Die Fertigung/Produktion kann aufgrund falscher Informationen des Kunden nicht reklamiert werden.
 
Technische Lieferbedingungen – Toleranz für geschnittene Teile nach DIN EN ISO 9013
 
§ 3 Sonderanfertigung / Produktion von Serienteilen
 
Für den Fall das für die Produktion spezielles Werkzeug benötigt wird, kann dieses, nach Absprache mit dem Kunden, separat in Rechnung gestellt werden. Diese benötigten Werkzeuge bleiben nach der Produktion im Besitz/Eigentum der raumwork CLG und werden für zukünftige Bestellungen des Kunden aufgehoben.
 
§ 4 Verpackung
 
Die Ware wird regulär der Branche entsprechend verpackt. Verpackungen und Verpackungsmaterialien werden zum Selbstkostenpreis berechnet und verbleiben beim Kunden. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.
 
§ 5 Lieferungen
 
Wir liefern alle Waren, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes, schriftlich vereinbart wurde, ab Werk – zuzüglich Verpackung.
 
Bei einer eventuell vereinbarten Lieferfrist beginnt diese mit der Auftragsbestätigung vorausgesetzt die vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen oder Dateien wurden vollständig beigebracht und zur Verfügung gestellt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten wenn die Ware unser Werk oder Lager zu dem vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat. Bei Lieferungen „ab Werk“ ist die Einhaltung der Versand- bzw. Abholbereitschaft maßgeblich.
 
Die Lieferfrist verlängert sich aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, Unruhen, behördliche Anordnungen und Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhergesehene und unabwendbaren Vorkommnissen / Ereignissen. Dies gilt auch, sollten diese Ereignisse eintreten, in dem wir uns bereits im Verzug befinden – es sei denn, wir haben diesen Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Wird eine Lieferung durch die vorgenannten Umstände unmöglich, werden wir von der Pflicht zur Lieferung freigestellt.
 
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden/Vertragspartners ist ausgeschlossen. Der Kunde/Vertragspartner ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung der Lieferfristen zu vertreten haben und auch eine angemessene Nachfrist erfolglos war.
 
§ 6 Preise
 
Unsere Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und die Kosten für die Verpackung. Sollten sich bei Vertragsabschluss die Preise für Rohstoffe, Energie oder Löhne um mehr als 10% erhöhen sind wir berechtigt diese, nach Rücksprache mit dem Kunden/Vertragspartner, angemessen zu erhöhen.
 
§ 7 Zahlung
 
Rechnungen können innerhalb von sieben (7) Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden. Bei Neukunden behalten wir uns Vorkasse oder Zahlung bei Abholung vor.
 
Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn andere, bereits fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.
 
Zahlungen werden jeweils auf die älteste Rechnung angerechnet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt diese mit 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
 
§ 8 Sachmangel
 
Es ist die Verpflichtung des Kunden die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Mängel in Bezug auf Qualität, Menge und Art, sind uns sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen schriftlich zu
 
melden. Bei verborgenen Mängeln längstens 3 Monate nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten wie Rechnungs-, Herstellungs- und Versanddaten.
 
Werden keine Mängel zur Anzeige gebracht gilt die Ware als genehmigt. Zum Zweck der Gewährleistung ist der Vertragspartner auf ein Recht auf Nachbesserung beschränkt. Sollte der Nacharbeitsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis stehen bzw. den Warenwert überschreiten oder die Nachbesserung fehlschlagen, bleibt das Recht auf Wandelung oder Minderung.
 
Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Verzögerung der Zahlung oder zur Verweigerung der Annahme der Waren. Folgekosten sind, ausgenommen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter, ausgeschlossen. Wir haften ebenfalls nicht für Folgekosten durch Mängel, welche durch Vorlieferanten verursacht wurden.
 
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
 
§ 9 Lohnaufträge
 
Lohnaufträge werden von uns mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Das Material oder der Werkstoff wird vom Kunden/Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Sollte es eine Beanstandung geben, sind wir nur verpflichtet eine kostenlose Fertigung, des vom Kunden/Vertragspartners angelieferten Werkstoffs oder Materials als Ersatz anzufertigen.
 
Sollte das Material oder die Werkstücke infolge unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt unverwendbar werden, so kann hieraus kein Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung des Materials oder Erstattung anderer Kosten durch uns gewährt werden.
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung übernommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
 
Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Vertragspartner nicht das Eigentum gemäß §950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
 
§ 11 Patentrechte
 
Wird die Ware vom Besteller nach den vorgeschriebenen Ausführungen (Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung – Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, zu befreien.
 
§ 12 Erfüllungsort
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Seiten Elsendorf – Gerichtsstand Kelheim. Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen gegen den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
 
§ 13 Absprachen und Zusätze
 
Mündliche Absprachen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
 
AGB raumwork CLG
Stand 01. April 2021
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen raumwork CLG –
ZUSATZ “Online Shop” – www.raumwork.shop (Stand 01.04.2021)
 
1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
 
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Kunden) über unsere Webseite www.raumwork.shop (nachfolgend die „Website“) unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
(2) Das Produktangebot auf unserer Website richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
 
(3) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in auf der Internetseite der raumwork CLG veröffentlichten Fassung, auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
 
(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
 
2.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
(5) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
 
2. Vertragsschluss
 
(1) Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.
 
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
 
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
 
(4) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung auf unserer Website mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden
 
3. Vertragsgegenstand, Beschaffenheit
 
(1) Vertragsgegenstand sind die in der Bestellbestätigung – und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren zu den im Online-Shop genannten Endpreisen, sofern die bestellten Waren verfügbar sind.
 
(2) Stehen zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare der vom Kunden ausgewählten Produkte zur Verfügung, so teilen wir dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Kaufvertrag nicht zustande.
 
(3) Ist das bestellte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind in diesem Fall ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden gegebenenfalls unverzüglich erstattet.
 
(4) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungenauf der Webseite. Dort gezeigte Bilder stellen lediglich Anschauungsmaterial dar und können vom Produkt abweichen. Gewichts- und Maßangaben können über Abweichungen verfügen. Dies stellt keinen Mangel der gelieferten Produkte dar.
 
4. Preise und Zahlung
 
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
 
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der auf der Webseite auf dem Bestellformular angegebenen Weise), jeweils gegen Rechnung. Auf gesonderten Wunsch des Kunden liefern wir die Ware auch gegen Barzahlung in unseren Geschäftsräumen aus.
 
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
 
(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
5. Versendung der Ware
 
(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu fünf Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.
 
(2) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
 
(3) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
 
(4) Auch soweit Ware auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, sind wir zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
 
a) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
 
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht.
 
In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
 
(5) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder sind wir wegen des nach Absatz 4 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Absatz 2 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.
 
(6) In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 4 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, wir haben die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten und haben die Ware unverzüglich nachbestellt.
 
(7) Falls die Ware aus einem der in Absatz 6 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
 
(8) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.
 
6. Versand, Versicherung und Gefahrübergang
 
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
 
(2) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
 
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
 
(4) Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern.
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag ausdrücklich hierauf berufen.
 
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
 
(3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
 
8. Gewährleistung
 
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
 
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung.
 
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
 
9. Urheberrecht- und Nutzungsrechte
 
Die Inhalte unserer Webseite sind datenbankrechtlich, urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Ohne vorherige Zustimmung der entsprechenden Rechteinhaber dürfen diese Inhalte weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt insbesondere auch für ein Kopieren mit Hilfe von Robots, Crawlern oder anderen automatischen Mechanismen.
 
10. Haftung
 
(1) Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
 
(2) Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 
(3) Die Einschränkungen dieser Ziff. 10 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
11. Datenschutz
 
(1) Ihr Besuch unserer Webseite und die Nutzung unserer Online Services werden protokolliert. Erfasst werden die aktuell von Ihrem Endgerät verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres Endgeräts sowie die aufgerufenen Seiten. Diese Daten werden für Zwecke der Datensicherheit und zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle erhoben. Eine Auswertung der Daten, mit Ausnahme für statistische Zwecke und dann grundsätzlich in anonymisierter Form, erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen dieser Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus werden persönliche Daten nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Registrierung, einer Umfrage, eines Preisausschreibens, einer Onlinebewerbung oder zur Durchführung eines Vertrages angeben.
 
(2) Die personenbezogenen Daten, die Sie uns über die Webseite oder per E-Mail mitteilen (z.B. Ihr Name und Ihre Adresse oder Ihre E-Mail-Adresse) werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Ihre Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nur an Lieferanten oder andere Dienstleister weitergegeben, die uns bei der Leistungserbringung, der Abrechnung und dem Forderungseinzug unterstützen. Darüber hinaus werden die Informationen selbstverständlich nicht weitergegeben, es sei denn, dass gesetzliche Vorschriften dies erlauben oder verlangen. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Wir beauftragen andere Unternehmen und Einzelpersonen mit der Erfüllung von Aufgaben für uns. Beispiele sind u. a. Auslieferung bestellter Waren, Sendung von Briefen oder E-Mails, Werbemaßnahmen, Abwicklung von Zahlungen sowie Kundenservice. Diese Dienstleister haben Zugang zu personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie dürfen diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung bzw. den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorschriften zu behandeln.
 
(3) Personenbezogene Daten, die uns über unsere Webseite mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahren betragen. Abweichende Speicherfristen können sich auch aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses (z.B. zur Gewährleistung der Datensicherheit, zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Strafverfolgung) ergeben. Daten, die wir aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten speichern müssen, werden gesperrt.
 
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(7) Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren.
 
(8) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
 
(9) Nach § 15 der aktuellen Fassung des Telemediengesetzes haben Sie als Webseitenbesucher das Recht, der Datenspeicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen.
 
Zusatz AGB – Grafik, Design, Entwurf, Daten
Produktdesign
 
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der raumwork CLG und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
 
1.2 Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die raumwork CLG in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
 
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der raumwork CLG gültig.
 
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der raumwork CLG erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der raumwork CLG ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen Schutz-rechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der raumwork CLG. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
 
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die Urheber-vertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
 
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der raumwork CLG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die raumwork CLG, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
 
2.4 Die raumwork CLG räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
 
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
 
2.6 Die raumwork CLG ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die raumwork CLG, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
 
2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die raumwork CLG, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
 
3 Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
 
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
 
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die raumwork CLG für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Bei Neukunden werden 100% bei Auftrag fällig (Sondervereinbarungen sind möglich) Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
 
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
 
4.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
 
5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
 
5.2 Die raumwork CLG ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich entsprechende Vollmacht zu erteilen.
 
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der raumwork CLG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die raumwork CLG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
 
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, 3D-Druck, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
6 Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
 
6.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
 
6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der raumwork CLG. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
 
6.4 Hat die raumwork CLG dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
 
6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 
7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Korrekturmuster vorzulegen.
 
7.2 Die Produktionsüberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die raumwork CLG berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
 
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber unentgeltlich ein bis zwei einwandfreie Exemplare. Die raumwork CLG ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
 
8 Haftung
8.1 Die raumwork CLG haftet für entstandene Schäden, z. B. überlassenen Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die raumwork CLG auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet wir bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
 
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die raumwork CLG gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die raumwork CLG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
 
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
 
8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
 
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
 
8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
 
8.7 Bei Fotoshootings geht die raumwork CLG davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
 
9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
 
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung angesetzt werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
 
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die raumwork GLC von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
10 Vertragsauflösung
10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die raumwork CLG die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
 
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Elsendorf – Gerichtsstand Kelheim.
 
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Stand: 01.04.2021
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.
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