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BLUEBOX ANT LOCALIZATION+

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BLUEBOX ANT LOCALIZATION+
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Używany
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Znajduje się w: Neutraubling, Niemcy
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Nr przedmiotu eBay: 364303198797
Ostatnia aktualizacja: 01-02-2024 14:13:48 CET Wyświetl wszystkie poprawkiWyświetl wszystkie poprawki

Parametry przedmiotu

Stan
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Marke
BlueBotics
Modell
ANTloc+

Opis przedmiotu podany przez sprzedawcę

Informacje o firmie

BHS Intralogistics GmbH
Angelika Ferstl
Rosenhofer Straße 11
93073 Neutraubling
Germany
Pokaż informacje kontaktowe
:nofeleT1993004215194
:liam-Eed.scitsigolartni-shb@beirtrev
Numer VAT (NIP):
  • DE 322156707
Wystawiam faktury VAT.
Warunki prowadzenia sprzedaży
Service- und Ersatzteilbedingungen
BHS Intralogistics GmbH
(Fassung: 01.10.2021)
 
 
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Service- und Ersatzteilbedingungen (nachfolgend „Service- und Ersatzteilbedingungen“) der Firma BHS Intralogistics GmbH, Rosenhofer Straße11, D-93073 Neutraubling (nachfolgend „BHS“ oder „BHS Intralogistics“) gelten für alle Verträge mit Kunden
 
- über die Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen; - über Reparatur-, Wartungs- und Serviceeinsätze;
- über Remote Services und
- über Leistungen für Schulungen und Training.
 
Spiegelstriche vorstehend 2 bis 4 zusammen auch „Services“.
 
Sollte der Kunde bei Auftragserteilung entgegen dem Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser Service- und Ersatzteilbedingungen auf eigene Vertragsbedingungen verweisen, die nicht individuell mit BHS Intralogistics vereinbart wurden, und nimmt er anschließend dennoch Leistungen von BHS Intralogistics ohne Widerspruch an, obgleich in
der Auftragsbestätigung von BHS Intralogistics erneut auf die Anwendbarkeit der Service- und Ersatzteilbedingungen hingewiesen wurde, erklärt der
Kunde mit der Annahme der ersten Leistung konkludent seine Zustimmung zur Einbeziehung der Service- und Ersatzteilbedingungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde unverzüglich nach dem ersten Zugang von Ersatzteilen oder nach der ersten Ankündigung eines Wartungs-, Reparatur- oder eines sonstigen Servicetermins oder mit Beginn der Remote-Services durch BHS Intralogistics Mitarbeiter widerspricht und die Teile zurückschickt oder die Arbeiten/Services ablehnt.
1.2 Bei künftigen Verträgen mit dem Kunden über die Lieferung von Ersatzteilen, Reparatur-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen, bei Abschluss eines Wartungsvertrages oder eines Vertrages über Schulungen und Training gelten diese einmal einbezogenen Service- und Ersatzteilbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung auf www.bhs-intralogistics.de auch ohne erneute ausdrückliche Bezugnahme hierauf. BHS Intralogistics ist berechtigt, die Service- und Ersatzteilbedingungen in Zukunft zu aktualisieren.
1.3 Abweichungen und Ergänzungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag der Schriftform. Dies gilt auch für eine im Einzelfall gewollte Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. § 127 Abs. 2 BGB (Telekommunikative Übermittlung und Briefwechsel) findet Anwendung.
1.4 Bei Montagen, Reparatur-, Wartungs- und Serviceeinsätze finden die BHS Intralogistics Montagebedingungen und der Anhang zu den Montagebedingungen ergänzend Anwendung, die jederzeit telefonisch, per Fax oder E-Mail bei BHS Intralogistics abgerufen werden können, siehe auch www.bhs-intralogistics.de.
 
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von BHS Intralogistics erfolgen unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von BHS Intralogistics, mit Abschluss eines schriftlichen
Vertrages oder stillschweigend mit Versendung der bestellten Teile bzw. mit Erbringung der Leistung zustande (nachfolgend gemeinsam „Vertrag“).
2.2 Katalog- oder Online-Bestellungen bedürfen für einen Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung durch BHS Intralogistics. Stellt BHS Intralogistics hierbei
fest, dass im Katalog oder im Internet-Shop ein Fehler zu Angaben zum Produkt, zum Preis oder zu einer Lieferbarkeit unterlaufen ist, wird BHS Intralogistics
den Kunden umgehend informieren. Der Kunde kann den Auftrag zu den geänderten Konditionen bestätigen. Anderenfalls ist BHS Intralogistics bei Katalogbestellungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt bzw. ist bei Online-Bestellungen mangels Auftragsannahme kein Vertrag zustande gekommen.
2.3 Bei Online-Bestellungen wird BHS Intralogistics den Zugang der Bestellung umgehend online bestätigen. Diese Zugangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung im Sinne von Ziffer 2.2.
 
3. Vertragsgegenstand
3.1 BHS Intralogistics verpflichtet sich, soweit vereinbart in der Auftragsbestätigung und deren eventuellen Anlagen oder schriftlich vereinbart in einem Vertrag
– zur Lieferung von Ersatz- und Verschleißteile oder sonstigen Liefergegenständen wie z.B. Werkzeuge;
– zur Bereitstellung von Personal, Werkzeug sowie zu erforderlichen Reisen zum Installationsort von Maschinen und/oder Anlagen;
– zur Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen im Rahmen von Wartungsverträgen in dem Umfang, wie sich BHS Intralogistics in dem jeweiligen Wartungsvertrag
verpflichtet hat;
– zu den Remote Services, die der Kunde beauftragt hat
– sowie zu Schulungen und Training von Mitarbeitern des Kunden. Diese Leistungen von BHS Intralogistics setzen kundenseitig eine ausreichende berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter des Kunden und gegebenenfalls gute Englischkenntnisse voraus.
3.2 Der Kunde wird BHS Intralogistics auf am Installationsort geltende gesetzliche bzw. andere für einen Maschinenhersteller verbindliche Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie auf technische Vorgaben für die Herstellung, Lieferung, Montage und den Betrieb einer Maschine oder Anlage an deren vorgesehenen Installationsort spätestens bei Vertragsabschluss oder mit der Auftragserteilung schriftlich hinweisen.
3.3 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen durch BHS Intralogistics:
– Soweit im Einzelnen nicht abweichend geregelt, erbringt BHS Intralogistics ihre Leistungen an Werk-tagen (solche am Geschäftssitz der BHS Intralogistics) montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.
– Je nach Art des Vertrages mit dem Kunden sind An- und Abfahrtszeiten sowie Reise- und Unterbringungs-kosten durch das vertraglich vereinbarte Entgelt abgegolten oder vom Kunden, siehe hierzu ergänzend Anhang Montagebedingungen, zu bezahlen.
Nicht zum Leistungsumfang gehören Arbeiten an Stromzuleitungen, Behebung von Störungen im Telefon- oder Datenübermittlungsnetz ebenso wie bei der Telefonanlage oder an Rechnern des Kunden.
3.4 Soweit Software der BHS Intralogistics beim Kunden auf dessen IT installiert wird, räumt BHS Intralogistics dem Kunden bei einem Verkauf des Liefergegenstandes auf Dauer und bei einer sonstigen Überlassung des Vertragsgegenstandes für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und begrenzt auf die jeweilige Anlage, auf der sie von BHS Intralogistics installiert wurde, beschränktes Nutzungsrecht an der Software im Objektcode ein. Zu Änderungen und Ergänzungen an der Software ist der Kunde nicht berechtigt. BHS Intralogistics behält sich Änderungen und
Ergänzungen der Software während der
Vertragslaufzeit vor, soweit diese das vorhandene System, insbesondere Schnittstellen zum Kunden, nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat kein Recht zur
Decompilierung oder anderweitigen Rückentwicklung der Software, es sei denn, BHS Intralogistics gelingt es trotz mehrfacher Versuche binnen angemessener Zeit nicht, aufgetretene Mängel der Software, die den Betriebsablauf nicht nur unwesentlich behindern, zu beseitigen oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Software im Source Code ist nicht Gegenstand einer Rechteeinräumung oder Übertragung an bzw. auf den Kunden.
3.5 BHS Intralogistics ist berechtigt, Sublieferanten oder Subunternehmer zu beauftragen, soweit diese von BHS Intralogistics in die wechselseitige Vertraulichkeitsverpflichtung zwischen dem Kunden und BHS Intralogistics schriftlich vertraglich einbezogen sind.
3.6 Soweit BHS Intralogistics einen VSE Rechner (VSE=Virtual Service Engineer) oder anderen Rechner für die Remote Services, der im Eigentum der BHS Intralogistics verbleibt, am Betriebsort der Maschinen des Kunden beistellt, hat der Kunde kein Nutzungs- oder Zugangsrecht an der/für die auf diesem(n) VSE Rechner(n) bzw. Rechner(n) der BHS Intralogistics installierte Software.
3.7 An den Programmen und Daten auf VSE- Rechner(n) oder einem anderen Rechner im Eigentum von BHS Intralogistics, an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Computerprogrammen, an Daten und Datenbanken, auf die der Kunde z.B. über die iCorr® Plattform von BHS Intralogistics zugreifen kann, an Modellen, Werkzeugen, Angebotsunterlagen sowie
sonstigen Gegenständen und an technischem oder kaufmännischem Know-how, gemeinsam „BHS Intralogistics-Informationen“ genannt, behält sich BHS
Intralogistics sämtliche Eigentums- sowie Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
vor. Sie dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von BHS Intralogistics nicht zur Einsicht bereitgestellt, in Kopie übergeben oder wie von BHS Intralogistics zugänglich gemacht,
überlassen werden, vgl. Ziffer 12 der Verkaufsbedingungen. BHS Intralogistics-Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit der Prüfung des BHS Intralogistics Angebotes sowie anlässlich einer anschließenden Vertragserfüllung und der vertragsgemäßen Nutzung der Liefergegenstände verwendet werden. Dritten
gegenüber sind BHS Intralogistics-Informationen geheim zu halten und in dem hierfür erforderlichen Umfang vor unbefugtem Zugang beim Kunden intern
oder durch Dritte organisatorisch und technisch durch Passwörter etc. zu schützen.
3.8 Maschinen, Werkzeuge, Rechner oder sonstige Gegenstände sowie Daten und Datenauswertungen von bzw. durch BHS Intralogistics, die sich beim Kunden befinden bzw. auf die der Kunde durch oder
über BHS Intralogistics Zugriff hat, sind vom Kunden sorgfältig zu lagern, sofern die Gegenstände im Eigentum von BHS Intralogistics sind bzw. sind vom Kunden durch technische und organisatorische Zugangsregelungen so zu schützen, dass keine Unbefugten Zugriff hierauf nehmen können. Etwaige Verluste, Beschädigungen oder unbefugte Zugriffe
sind BHS Intralogistics unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet in seinem Verantwortungsbereich verschuldensunabhängig für Beschädigungen und Verluste des(r) ihm leih- oder mietweise überlassenen Rechner(s) sowie der Maschinen, Werkzeuge oder sonstiger Gegenstände im Eigentum von BHS
Intralogistics und im Falle eines unbefugten Zugangs zum(zu) VSE-Rechner(n) oder anderen Rechner(n) im Eigentum von BHS Intralogistics sowie zu Daten und
Datenauswertungen von BHS Intralogistics z.B. auf der iCorr® Plattform von BHS Intralogistics und im Falle einer Vertraulichkeitsverletzung der vorstehend
in Ziffer 3.7 benannten BHS Intralogistics-Informationen.
3.9 Der Kunde und BHS Intralogistics vereinbaren mit Abschluss des Kaufvertrages, dass BHS Intralogistics Daten (Maschinen- und Produktionsdaten) anlässlich der Erbringung der Remote Services beim Kunden und zu eigenen betrieblichen Zwecken der BHS Intralogistics, im Umfang begrenzt durch Ziffer 12 „Vertraulichkeit“ (unten) erheben, verarbeiten, auf eigene Rechner übertragen und zeitlich unbegrenzt nutzen darf.
3.10 Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen bzw. die Anlage, für die er auch einen Auftrag für Remote Services der BHS Intralogistics vergeben hat, in Übereinstimmung mit den Bedienungshandbüchern genutzt werden und dass der Kunde selbst oder Dritte keine Änderungen, Ergänzungen oder Eingriffe an oder in die Maschinen/die Anlage vornehmen,
ohne dass BHS Intralogistics hierüber vorab informiert ist.
3.11 Soweit BHS Intralogistics als Bestandteil ihrer Remote Services eine 24/7-Erreichbarkeit zusagt, erfolgt dies unter der Voraussetzung, dass die Erreichbarkeit
von BHS Intralogistics nicht durch höhere Gewalt sowie durch Störungen der Strom- und Telekommunikations-, der Server und/oder Cloud-Anbindung im Verantwortungsbereich von Dritten (ein-schließlich eigener Auftragnehmer von BHS Intralogistics) daran gehindert wird. Im Falle einer Unterbrechung wegen höherer Gewalt gilt für die Dauer der Ausnahme von der vertraglich vereinbarten Erreichbarkeit der BHS Intralogistics, dass diese die Dauer der Unterbrechung selbst sowie eine im Einzelfall angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der vereinbarten Lieferungen und Leistungen umfasst.
3.12 Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen und Anlagen, für die BHS Intralogistics Wartungs- oder sonstige Leistungen erbringen soll, weder von ihrem Standort entfernt oder verändert noch in anderer Weise unsachgemäß behandelt oder benutzt oder ungünstigen Umweltbedingungen ausgesetzt werden. Der Kunde wird sicherstellen, dass der Betrieb von Maschinen und Anlagen stets in Übereinstimmung mit den betreffenden Bedienhandbüchern erfolgt. Von BHS
Intralogistics oder von einem anderen Hersteller für die Handhabung von Maschinen und Anlagen mitgeteilte Änderungen wird der Kunde unverzüglich
berücksichtigen. Soweit der Kunde von Vorgaben in Bedienungshandbüchern oder in Änderungsmitteilungen von BHS Intralogistics oder eines Drittherstellers abweicht oder Betriebsmittel nutzt, die
von BHS Intralogistics oder von einem Dritthersteller nicht freigegeben sind, oder die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen nicht berücksichtigt, sind hierauf beruhende Mangel- und Störungsbeseitigungs-arbeiten nicht Bestandteil der vertraglichen Wartungsverpflichtung. BHS Intralogistics ist berechtigt, solche Leistungen zu den Sätzen, siehe hierzu ergänzend Anhang Montagebedingungen, in Rechnung zu stellen.
3.13 Der Kunde wird BHS Intralogistics unverzüglich über Störungen an Maschinen oder Anlagen informieren. Zusammen mit der Störungsmeldung soll der Kunde genaue Angaben dazu machen, wo die Störung aufgetreten ist und BHS Intralogistics die kundenseitig erforderliche Unterstützung zur schnellen Fehleranalyse einschließlich einer Ferndiagnose unentgeltlich geben. Erforderliche technische Unterlagen sowie Reparatur- und Wartungsnachweise wird der Kunde am Aufstellungsort der Maschine/Anlage oder eingescannt per E-Mail bereithalten bzw. zur Verfügung stellen.
3.14 Der Kunde wird Mitarbeitern von BHS Intralogistics oder beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu der Maschine/ Anlage zur Erfüllung der Service-Verpflichtungen gewähren und ggf. von BHS Intralogistics gewünschte Unterstützung bei der Durchführung von Service-Arbeiten geben, siehe Ziffer 8.
3.15 Ist eine Abnahme vereinbart, wird BHS Intralogistics ein Abnahmeprotokoll, auf Wunsch in Anwesenheit des Kunden, erstellen, in dem die erledigten Arbeiten im Einzelnen festgehalten sind. Der Kunde wird das Abnahmeprotokoll umgehend unterschreiben, soweit keine oder nur unwesentliche und die Lauffähigkeit der
Maschine oder Anlage nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen. Festgestellte Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu vermerken und von BHS Intralogistics je
nach Schwere des Mangels umgehend oder zeitnah zu beseitigen. Soweit nicht bereits erfolgt, wird der Kunde das Abnahmeprotokoll nach Mangelbeseitigung
unterschreiben.
 
 
 
 
4. Newsletter/Datenschutz
4.1 BHS Intralogistics informiert ihre Kunden über Produkte und Services der BHS Intralogistics ebenso zu Unternehmensaktivitäten auch per Newsletter.
Falls Sie als Kunde von BHS Intralogistics keine weitere Werbung oder Produkt- und Serviceinformationen von BHS Intralogistics wünschen, teilen Sie uns dies bitte an die Adresse mit:
lifecycle@bhs-world.com
4.2 Die Erhebung, Speicherung, Übertragung und Nutzung von Daten beim Kunden anlässlich der Remote - Services von BHS Intralogistics erfolgt über insbesondere Sensorik an der betreffenden Maschine/
Anlage sowie über Eingaben des Bedienpersonals beim Betrieb der Maschine/Anlage. Hierbei werden von BHS Intralogistics Produktions- und Maschinen-daten erhoben.
4.3 Soweit hierbei auch Daten erhoben werden sollten, die entweder für BHS Intralogistics und/oder den Kunden einen Personenbezug haben, werden die Vertragsparteien eine separate Vereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes treffen.
 
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht im Vertrag konkret anders vereinbart, gelten die bei Vertragsabschluss jeweils gültigen BHS Intralogistics-Preise für Ersatzteile, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Serviceeinsätze sowie für Serviceverträge, die telefonisch, per Fax oder E-Mail bei BHS abgerufen werden können. Bei Kundenersatzteillagern gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Entnahme durch den Kunden in dessen Räumlichkeiten. Die Preise sind in Euro ausgewiesen und berücksichtigen im Falle von Lieferungen und Leistungen eine Bereitstellung ab Werk ohne Mehrwertsteuer sowie ohne Lieferkosten wie z.B. Verpackung, Frachtkosten, Versicherung, Zölle oder andere staatlich geforderte Abgaben anlässlich einer Lieferung an den Kunden, die wirtschaftlich wie Zölle wirken, Montage etc. Anfallende Liefer- und Verpackungskosten sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe werden ergänzend in Rechnung gestellt.
5.2 Soweit BHS Intralogistics anlässlich von Einsätzen Ersatzteile, Schmiermittel oder sonstige Verbrauchsstoffe einsetzt oder so weit Reise- und Transportkosten
anfallen, können diese von BHS Intralogistics zu dem dann jeweils gültigen Listenpreis dieser Teile bzw. gegen Nachweis in Höhe der Rechnungsbeträge ergänzend in Rechnung gestellt werden, sofern
vertraglich nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.3 BHS Intralogistics ist bei Dauerschuldverhältnissen wie z.B. bei Wartungs- und Service-Verträgen und über Remote Services berechtigt, einmal jährlich eine Erhöhung des Netto-Preises vorzunehmen, erstmals für das 2. Jahr der Vertragslaufzeit. Sollte eine von BHS Intralogistics bei Wartungs- und Service- sowie Remote-Verträgen verlangte Preisänderung mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahres-Netto-Preis betragen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungs-recht unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu. Preisänderungsverlangen sowie Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.4 Rechnungen der BHS Intralogistics sind ohne Abzug von nicht vereinbarten Skonti innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden auf eine der an-
gegebenen Bankverbindungen von BHS Intralogistics zu überweisen. Im Vertrag aufgeführte Zahlungstermine sind verbindlich und gehen der vorstehenden
Zahlungsfrist vor.
5.5 Gerät der Kunde innerhalb der Geschäftsbeziehung mit BHS Intralogistics mit einer Zahlung in Zahlungsverzug oder in Verzug einer Annahme oder Abnahme, ist BHS Intralogistics berechtigt, ggf. in Abweichung von anderen vertraglichen Zahlungsbedingungen eine Vorauszahlung entweder für die zu versendenden
Ersatzteile oder für den voraussichtlichen Aufwand eines Einsatzes für Reparatur-, Wartungs- oder Serviceleistungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.6 Alle bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Forderungen von BHS Intralogistics werden auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel oder gewährter Stundungen sofort fällig, wenn der Kunde die jeweils gültigen vertraglichen Zahlungsbedingungen nicht einhält oder BHS Intralogistics Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern.
 
6. Verfügbarkeitsvorbehalt im Versand und Online-Handel
Soweit BHS Intralogistics nach Vertragsabschluss eine fehlende Verfügbarkeit der bestellten Produkte fest-stellt, kann BHS Intralogistics innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestellung vom Vertrag zurücktreten.
 
7. Termine / Lieferbedingungen
7.1 BHS Intralogistics wird bestellte Ersatzteile zügig an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift senden. Sollen im Einzelfall bestimmte Lieferzeiten eingehalten werden, so bedarf dies einer schriftlichen Bestätigung von BHS Intralogistics, soweit die Termine nicht Be-
standteil eines schriftlichen gegenseitigen Vertrages sind.
7.2 Reparatur- und Serviceeinsätze aufgrund eines Wartungsvertrages werden terminlich zwischen dem Kunden und BHS Intralogistics vereinbart. Voraussetzung für die Verbindlichkeit von Reaktionszeiten ist deren ausdrückliche Vereinbarung. Sollten vereinbarte Reaktionszeiten es erforderlich machen, dass Mitarbeiter von BHS Intralogistics an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen, die für den Geschäftssitz von BHS Intralogistics gelten, Arbeiten durchführen oder sind Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten montags bis freitags, 8.00 bis 18.00 Uhr, durchzuführen, ist BHS Intralogistics zur Berechnung der Zuschläge hier für gemäß Anhang Montagebedingungen berechtigt.
7.3 Bei der Auswahl der Versendungsart für Ersatzteile und Werkzeuge wird BHS Intralogistics einen wirtschaftlich vertretbaren Transport auswählen.
7.4 Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands erfolgen "ab Werk", Verladestelle bei BHS Intralogistics oder Sublieferant. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Beginn der Verladung der von BHS Intralogistics zur Abholung zur Verfügung gestellten Gegenstände auf den Kunden über. Für
Lieferungen und Leistungen ins Ausland gelten die Lieferbedingungen Ex Works (Incoterms 2020) entsprechend. Das Verpackungsmaterial ist nicht Bestandteil des Liefergegenstandes von BHS Intralogistics und ist vom Kunden auf Verlangen von BHS Intralogistics kostenlos an BHS Intralogistics zurückzusenden und falls nicht, auf eigene Kosten zu entsorgen.
7.5 BHS Intralogistics ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art des Vertragsgegenstandes gestattet.
7.6 In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei einer staatlich festgestellten Pandemie, die sich auf die Vertragserfüllung von BHS Intralogistics konkret auswirkt oder bei unverschuldeten Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfen, zivilen Unruhen, nicht von BHS Intralogistics verschuldetem Sublieferantenverzug sowie bei wesentlichen gesetzlichen oder administrativen Maßnahmen, wie z.B. Strafzöllen, die mehr als 10 % betragen oder wesentliche nichttarifäre Handelsbeschränkungen wie z. B. Zulassungsanforderungen für Liefergegenstände, die die Eigenkosten bei BHS Intralogistics für den betreffenden Liefergegenstand um mehr als 10 % erhöhen oder bei sonstigen für BHS Intralogistics unabwendbaren Ereignissen, die jeweils zur Zeit des Vertragsabschlusses bzw. der Auftragsbestätigung noch
nicht bekannt waren, ist BHS Intralogistics berechtigt, entweder die Lieferung um die Dauer der Behinderung sowie eine im Einzelfall angemessene Wiederanlauf-
zeit hinauszuschieben oder bei Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung für BHS Intralogistics vom Vertrag zurückzutreten.
7.7 Führt BHS Intralogistics die Montage durch, so gelten ergänzend die Montagebedingungen, die beigefügt sind und/oder jederzeit von BHS Intralogistics auf Anruf, Fax oder E-Mail erhältlich sind, siehe www.bhs-intralogistics.de
 
8. Bauseitige Pflichten des Kunden bei Installationen
8.1 BHS Intralogistics verpflichtet sich in dem im Vertrag beschriebenen Umfang zu Installations-, Wartungs- und Servicearbeiten. Soweit dort nicht bereits ausdrücklich erwähnt, trifft den Kunden die Verpflichtung, solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. Arbeiten vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung/Tätigkeit kundenseitig erforderlich werden, insbesondere Netzzuleitungen oder eigene Installationskreise für Rechneranschlüsse zu installieren, Maurer- und Stemmarbeiten vorzunehmen, geeignete Industriefußböden zu verlegen sowie stationäre Sicherheitseinrichtungen, Veränderungen an vorhandenen Gebäuden oder Einrichtungen sowie Brandschutz- oder Lärmschutzmaßnahmen zu erstellen.
8.2 Für eine Montage sind die erforderlichen Hebezeuge mit Personal für das Abladen, den Transport auf dem Betriebsgelände und die spätere Montage unentgeltlich vom Kunden selbst bereitzustellen. Fundamente bzw. Gebäude sind vom Kunden bis zur Lieferung so weit abgeschlossen zu errichten, dass mit der Montage direkt begonnen werden kann. Verzögert sich die Montage oder eine Inbetriebnahme, ohne
dass eine Pflichtverletzung von BHS Intralogistics vorliegt, so trägt der Kunde die BHS Intralogistics hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich der für Personalbeistellungen.
8.3 Sind Montagearbeiten auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeiten von BHS Intralogistics durchzuführen, werden die Überstunden
sowie Sonn- und Feiertagzuschläge gemäß den jeweils geltenden Preisen von BHS ergänzend zum Vertragspreis in Rechnung gestellt, siehe BHS Intralogistics Montagebedingungen.
 
9. Kundenersatzteillager
Soweit der Kunde sich ein Ersatzteillager von BHS Intralogistics anlegen lässt, gilt ergänzend zu der betreffenden Lagervereinbarung:
9.1 Der Kunde stellt für das Ersatzteillager eine geeignete Lagerfläche zur Verfügung, die von anderen Lagerflächen eindeutig abgegrenzt und abschließbar ist und in die nur Teile der BHS Intralogistics ein-
gestellt werden. Die ordnungsgemäße Verwaltung des Lagers vor Ort obliegt dem Kunden, der diese Verpflichtung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausüben wird. Der Kunde wird ein stets zeitnah zu aktualisierendes Bestandsverzeichnis über die dort entnommenen Ersatz- und Verschleißteile führen unter
Angabe, wann die Teile eingestellt oder entnommen wurden. Auf Verlangen ist BHS Intralogistics kurzfristig eine Kopie des jeweiligen aktuellen Bestandsverzeichnisses zu überlassen und/oder eine körperliche Bestandsaufnahme/Inventur zu ermöglichen.
9.2 Die anlässlich der Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen anfallenden Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten werden dem Kunden wie die Teile selbst, ggf. anteilig, mit der Lieferung berechnet. Für abhanden gekommene Teile
und solche mit geöffneter oder beschädigter Verpackung wird der Kunde den restlichen Kaufpreis bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Kunde vertrags-widrig über Teile verfügt.
9.3 Im Falle einer vom Kunden bestellten Erweiterung des Lagers ist die Ersatzteilübersicht beim Kunden von BHS Intralogistics zu ergänzen und dem Kunden schriftlich zu bestätigen.
9.4 Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung von Teilen geht mit der jeweiligen Versendung auf den Kunden über. Der Kunde wird eingehende Lieferungen auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Verpackung und des Inhalts überprüfen. Mit der Lieferung erhält der
Kunde einen Satz Original-Lieferscheine, von dem ein Exemplar nach der Kontrolle mit Wareneingangs-vermerk und Unterschrift binnen 14 Tagen an BHS Intralogistics zurückzusenden ist. Im Falle von
Beanstandungen sind diese unmittelbar nach Wareneingang durch den Kunden anzuzeigen. Entnommene Ersatz- und Verschleißteile wird der Kunde umgehend nachbestellen. Dies gilt auch in Fällen eines Verlustes von Teilen. Soweit Teile im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, wird der Kunde auf den Gewährleistungsfall anlässlich der Nachbestellung schriftlich hinweisen. Wird dies versäumt, ist eine Nacherfüllung nicht mehr möglich. Der Kunde wird jährlich zu einem von BHS Intralogistics bekannt gegebenen Zeitpunkt eine Inventur des Kunden-Ersatzteillagers vornehmen und BHS Intralogistics das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen.
9.5 Der Kunde versichert auf seine Kosten die Lager-bestände gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Hoch- und Leitungswasser in Höhe des Wertes des Lagerbestandes, der in der Ersatzteil-Übersicht festgehalten ist. In der Versicherungspolice soll BHS Intralogistics als selbstständig Anspruchsberechtigte aufgenommen werden. Der Kunde wird BHS Intralogistics unaufgefordert jährlich eine Kopie der aktuellen
Versicherungspolice zusenden. Der Kunde wird veranlassen, dass die Versicherungsgesellschaft die Erklärung abgibt,
– dass sie im Schadensfall Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an BHS Intralogistics leisten kann,
– dass sie BHS Intralogistics unverzüglich benachrichtigt, wenn Prämien nicht fristgerecht gezahlt werden,
– dass sie BHS Intralogistics das Recht einräumt, durch Weiterzahlung der Prämien das Versicherungsverhältnis fortzusetzen und
– dass der Versicherungsvertrag vom Kunden nur mit Zustimmung der BHS Intralogistics gekündigt werden kann.
Im Schadenfall wird der Kunde gegenüber der Versicherungsgesellschaft alle erforderlichen Erklärungen rechtzeitig abgeben.
9.6 Alle Ersatz- und Verschleißteile im oder aus dem Kundenersatzteillager bleiben so lange im Eigentum der BHS Intralogistics, wie die jeweiligen Teile nicht vollständig bezahlt sind. Bei vertragsgemäßem Umgang wird dies erst nach Entnahme der jeweiligen Teile und der daran anschließenden Zahlung des
Restkaufpreises der Fall sein. Der Kunde wird die Teile der BHS Intralogistics im Lager als Eigentum von BHS Intralogistics kennzeichnen. Der Kunde wird nur dann Teile aus dem Kundenlager entnehmen, Packungen öffnen oder Dritten überlassen, wenn er diese selbst benötigt und er den Kaufpreis vollständig bezahlt. Der
Kunde ist vor Eigentumsübergang zu einer Übereignung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung nicht berechtigt. Soweit die Teile in Intralogistics Maschinen des Kunden eingebaut sind, bleibt BHS Intralogistics Eigentümerin, soweit keine Verbindung stattgefunden hat. Ansonsten wird BHS Intralogistics Miteigentümerin an der betreffenden Maschine. Im Falle einer Pfändung oder einer sonstigen Inanspruchnahme wird der Kunde BHS Intralogistics umgehend informieren und unter Hinweis auf die Eigentümerstellung die Rechte von BHS Intralogistics fürsorglich wahrnehmen. BHS Intralogistics ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden die Ersatz- und Verschleißteile sowie das betreffende Lager jederzeit nach Ankündigung zu besichtigen und in das Bestandsverzeichnis sowie in die Daten zum Kunden-Ersatzteillager einzusehen und dieses auszudrucken.
9.7 BHS Intralogistics kann bei Vertragsende die Zahlung des restlichen Kaufpreises für die im Kunden-Ersatzteillager eingestellten Teile verlangen.
9.8 Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gelten diese in der Reihenfolge:
(1) Ziffer 9 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen, (2) der zugrunde liegende Vertrag, (3) Service- und Ersatzteilbedingungen im Übrigen.
 
10. Ansprüche aus einer etwaigen Schlechterfüllung von Dienstleitungen, bei einem Mangel, bei Kauf oder Miete oder bei einer Werkleistung
10.1 Die in den Service- und Ersatzteilbedingungen geregelten Leistungen von BHS Intralogistics können verschiedenen Vertragstypen nach dem
deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zugeordnet werden und können damit auch verschiedenen Gewährleistungssystemen unterfallen.
10.1.1 Die Gewährleistungsdauer für Ersatz- und Verschleiß-teile beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit vertraglich nicht anders schriftlich vereinbart oder bei
Annahmeverzug des Kunden ab Anzeige der Lieferbereitschaft. Für Mängel bei generalüberholten Gebrauchtteilen beträgt die Gewährleistungsdauer sechs (6) Monate ab Lieferung. Etwaige Ansprüche aus einer Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, § 241 Abs. 2 BGB, die im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen, verjähren innerhalb der gleichen 12 Monatsfrist ab Gefahrübergang wie vertragliche Gewährleistungsansprüche. Beruht ein Mangelanspruch auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit von BHS Intralogistics oder ihren Organen oder Erfüllungsgehilfen oder sind Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen verletzt, gilt für Ansprüche aus Ziffer 10.1.1 S. 1 und 2 die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 (zwei) Jahren. Die Verjährungsfristen für deliktische Ansprüche bleiben von dieser Ziffer 10.1.1 unberührt.
10.1.2 Der Kunde hat die Ersatz- und Verschleißteile umgehend auf etwaige Mängel und Abweichungen gegenüber jeweiligen dem Vertragsgegenstand zu untersuchen und diese gegebenenfalls schriftlich gegenüber BHS Intralogistics zu rügen. Bei ver-steckten Mängeln oder Abweichungen gilt entsprechendes ab der ersten Entdeckung durch den Kunden.
10.1.3 BHS Intralogistics gewährleistet, dass die gelieferten Vertragsgegenstände wie z.B. Ersatz- und Verschleißteile bei Gefahrübergang die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit haben und, soweit dort
nicht geregelt, dass sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen, und sonst, dass sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und der
Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (nachfolgend „Gewährleistung“).
10.1.4 BHS Intralogistics übernimmt für die während der Gewährleistungsfrist ersetzten Ersatz- und Verschleiß-teile im gleichen Umfang Gewährleistung wie für die auftragsgemäß gelieferten Gegenstände. Die
Gewährleistung endet jedoch spätestens nach 18 Monaten (bei generalüberholten Gegenständen: nach 12 Monaten) seit Gefahrübergang bei der ersten Lieferung des Gegenstandes. Ziffer 10.1.1 Satz 3 findet auch hier Anwendung.
10.1.5 Innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigt BHS Intralogistics unentgeltlich etwaige Mängel, welche nachweislich bei Gefahrenübergang vorgelegen haben, durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von BHS Intralogistics. Schlägt eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung wegen desselben Mangels wiederholt fehl, verweigert BHS Intralogistics unberechtigt und endgültig eine
Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder ist eine Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach einer angemessenen Fristsetzung unter Androhung der beabsichtigten Rechtsfolge entweder eine Herabsetzung des Preises erklären oder von diesem Vertrag zurücktreten.
10.2.1 Vertragliche Ansprüche aus der Schlechterfüllung einer Dienstleistung verjähren 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht, soweit die Ursache von Ansprüchen auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer Haftung aufgrund Produkthaftung beruht.
10.2.2 Sollten Dienstleistungen der BHS Intralogistics fehlerhaft oder unvollständig sein, verpflichtet sich BHS Intralogistics zu einer unentgeltlichen Beseitigung der Fehler bzw. zu einer Nachholung der vollständigen Dienstleistung. Soweit dies nicht möglich ist, weil die Dienstleistung anlassbezogen und deshalb nicht nachholbar ist, verpflichtet sich BHS Intralogistics, alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung der
betreffenden Art des Fehlers bei der Dienstleistung bzw. der unterlassenen Dienstleistung zu vermeiden.
10.2.3 Soweit Dienstleistungen bei Erbringung der Remote Services von Rügen einer Schlechterfüllung betroffen sind, ist der Kunde unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Ziffer 10.2.2 berechtigt, eine Teilkündigung bezüglich der Remote Services zu erklären, nicht aber zu einem Rücktritt bzw. einer Kündigung bezüglich der anderen Leistungen wie
Wartung, Services, Ersatzteile und Ersatzteillager nach diesem Vertrag im Übrigen.
10.2.4 Soweit andere Serviceleistungen von BHS Intralogistics von einer Rüge der Schlechterfüllung betroffen sind, die nicht die Remote Services betreffen, ist der Kunde unter Berücksichtigung von Ziffer
10.2.2 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen berechtigt, die Kündigung des betreffenden Vertrages
zu erklären.
10.2.5 Soweit unter diesem Vertrag Käufe von
Ersatz- und Verschleißteilen erfolgten, bleiben diese Einzelverträge, soweit sie bis zum Zugang der Kündigung abgewickelt bzw. Bestellungen aufgegeben wurden, von der Kündigung unberührt.
10.2.6 Ein Recht zur Kündigung nach Ziffern 10.2.3 und 10.2.4 setzt voraus, dass der Kunde BHS Intralogistics erfolglos zuvor unter Setzung einer im Einzelfall an-
gemessenen Frist zur Beseitigung der Schlechterfüllung und unter Androhung der Kündigung schriftlich aufgefordert hat.
10.2.7 Die Arbeit mit Daten der Maschine/Anlage beim Kunden kann nur so gut sein, wie es die Qualität der Daten ist. Es steht in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Maschine/Anlage in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung betrieben wird und dass der Kunde selbst oder Dritte keine Änderungen, Ergänzungen oder Eingriffe in die Maschinen/Anlage vornehmen, ohne dass BHS Intralogistics hierüber vorab informiert ist. Soweit der Kunde dies nicht ausnahmslos sicherstellt, kann BHS Intralogistics bei einer Datenerhebung und -analyse anlässlich der Remote-Services keine Verantwortung für die Richtigkeit der Auswertungen übernehmen, da Außeneinwirkungen stattfinden können, die von BHS Intralogistics mangels Kenntnis nicht bei der Auswertung berücksichtigt werden können.
10.3. Bei mietvertraglichen Leistungen anlässlich von Remote-Services wird BHS Intralogistics Mängel beseitigen oder, soweit für den Kunden zumutbar, umgehen. Gelingt es BHS Intralogistics mehrfach nicht, Mängel bei den mietweisen Beistellungen anlässlich von Remote-Services bzw. bei der Nutzung bereit gestellter Anwendungen zu beseitigen oder zu umgehen, ist der Kunde zu einer Teilkündigung für die Remote-Services dieses Vertrages berechtigt. Eine Teilkündigung erfasst auch die Leistungsbestandteile der Remote-Services, die dienst- und/oder werkvertraglicher Natur sind.
10.4.1 Bei werkvertraglichen Leistungen anlässlich der Remote-Services beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Inbetriebnahme. Die Ausnahme hiervon in Ziffer 10.2.1 oben gelten entsprechend. Der Kunde kann zunächst Nacherfüllung verlangen, die BHS Intralogistics nach ihrer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Bereitstellung einer mangelfreien Sache/Software erbringen kann. Bei Software genügt auch eine Fehlerumgehung, soweit dies die Funktionalität der Software nicht beeinträchtigt. Sollte der erste Nachbesserungsversuch binnen angemessener Frist scheitern, ist BHS Intralogistics berechtigt, einen zweiten Nach-besserungsversuch binnen einer weiteren angemessenen Frist zu unternehmen. Soweit auch dann eine Mangelbeseitigung nicht gelingt und auch keine für den Kunden vertretbare Fehlerumgehung bereitgestellt wird, kann der Kunde eine Teilkündigung der Remote-Services erklären, die dann auch die dienst- und mietvertraglichen Leistungen anlässlich der Remote- Services erfasst.
10.4.2 Bei werkvertraglicher Leistungen von BHS
Intralogistics auf Grundlage dieses Vertrages außerhalb der Remote Services gilt Ziffer 10.4.1 entsprechend, aber mit dem Recht des Kunden zum Rücktritt vom Auftrag.
10.5 Soweit mit einem Vertrag Werk- und/oder
Dienstleistungen, Miete und/oder Käufe erfolgen, erfasst das Recht zum Vertragsrücktritt nicht die Werke, Dienstleistungen, Vermietungen und/oder Käufe, die entweder bereits von BHS Intralogistics erfüllt oder vom Kunden abgerufen wurden. Diese Begrenzung des Rücktrittsrechts des Kunden gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse am Gesamtrücktritt vom Vertrag hat.
10.6 Anlässlich von Mangel- und Fehlerbeseitigungs-arbeiten wird der Kunde BHS Intralogistics unentgeltlich im erforderlichen Umfang Personal sowie Zugangsmöglichkeiten zum VSE-Rechner bzw.
dem/den Rechner(n) für Remote Services sowie zu Maschinen bzw. der Anlage und deren Sensorik geben, um eine Fehlersuche vornehmen zu können. Hierfür etwa erforderliche Hebewerkzeuge und Personal werden vom Kunden zeit- und sachgerecht kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anfallende Verpackungs- und Versandkosten für eine Rücksendung eines mangelhaften Teils werden dem Kunden gegen Nachweis und Rechnung erstattet. Im Falle des Austausches geht das Eigentum mit der Wegnahme des auszutauschenden Teils von der Maschine oder Anlage automatisch vom Kunden auf BHS Intralogistics über ebenso wie umgekehrt von BHS Intralogistics auf den Kunden mit dem Einbau des ersetzten Teils unter Eigentumsvorbehalt wie in Ziffer 12 geregelt. Auf Verlangen von BHS Intralogistics wird der Kunde ausgebaute Teile an BHS senden.
10.7 Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sachen setzt voraus, dass
BHS Intralogistics die vorgenannten Arbeiten trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden nicht oder nicht sachgerecht vorgenommen hat und der Vertragsgegenstand vom Kunden zu dem Verwendungszweck eingebaut oder an einen anderen Sache angebracht oder umgekehrt eine andere Sache mit dem
Vertragsgegenstand verbunden wurde, von dem BHS Intralogistics bei Vertragsabschluss positiv Kenntnis hatte. Dies betrifft insbesondere den Anschluss
anderer Maschinen oder Geräte an den Vertragsgegenstand, die Verbindung mit Dritt-Software, mit Dritt-Sensorik und mit externen Daten, die Einfluss auf dem Betrieb des Vertragsgegenstandes haben
können.
10.8 Versagt der Kunde die zur Vornahme der Ersatzlieferung oder Nachbesserung erforderliche Mitwirkung oder verweigert er die Annahme einer Nacherfüllung, entfällt die weitergehende Gewährleistung.
10.9 BHS Intralogistics kann die Beseitigung von Mängeln zurückbehalten, solange der Käufer seine fälligen Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen nicht erfüllt.
10.10 Der Kunde verpflichtet sich zu einer sachgerechten Meldung bei Mängeln und Fehlern, die es BHS Intralogistics erlaubt, eine gezielte Mangel- bzw. Fehlersuche zu beginnen. Der Kunde wird BHS Intralogistics die für ihn verfügbaren Informationen zu dem Mangel bzw. Fehler bereitstellen und eine Mangel- bzw. Fehlerbeseitigung in den Grenzen des Zumutbaren kostenfrei unterstützen.
10.11 Stellt sich bei Mangel- bzw. Fehlerbeseitigungs-arbeiten heraus, dass die Ursache für den Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, kann BHS Intralogistics für erbrachte Leistungen ihre übliche
Vergütung in Rechnung stellen.
10.12 BHS Intralogistics, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz für einen Mangel bei Verschulden oder bei einer schuldhaften Schlechterfüllung jeweils begrenzt auf Fälle eines Vorsatzes,
einer Arglist, einer groben Fahrlässigkeit oder einer vertraglichen Garantie. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
10.13 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch Verschleiß, Beschädigung, unsachgemäßen Gebrauch, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder Werkstoffe oder durch einen ab-weichend von den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und der Bedienungsanleitung, vgl. Ziffer 3.9 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen erfolgten Einsatz durch den Kunden entstanden sind. Dies gilt auch für Mängel, die durch einen ungeeigneten Aufstellungsort oder einen, bei Vertragsabschluss für BHS Intralogistics unvorhersehbaren Umstand entstehen. Ein unsachgemäßer Gebrauch liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde keine regelmäßige Wartung der Maschine oder Anlage vornimmt. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Kunden auf Gewährleistung beim Nachweis eines Mangels durch den Kunden, der trotz der Einschränkungen in dieser Ziffer 10.13 Sätze 1 und 2 bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
10.14 Daten oder Merkmale der Kaufsache gelten nicht als garantierte Eigenschaften, es sei denn, dass eine solche Garantie ausdrücklich mit BHS Intralogistics schriftlich vereinbart oder von BHS
Intralogistics schriftlich erklärt wurde.
10.15 Soweit sich Arbeiten sowie die Verwendung von Ersatz- und Verschleißteilen zum Beispiel bei einem Wartungsvertrag mit Gewährleistungen für Arbeiten
und/oder Teile überschneiden, ist dies bereits bei der Kalkulation der vertraglichen Vergütung des betreffenden laufenden Vertrags berücksichtigt. Eine Herabsetzung der vertraglichen Vergütung ist aus-geschlossen. Die Ansprüche aus Gewährleistung, wie sie in Ziffer 10 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen geregelt sind, bleiben im Übrigen unverändert bestehen.
10.16 Sollte BHS Intralogistics einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ergänzende Garantievereinbarung mit dem Kunden geschlossen haben, gelten die Begrenzungen der gesetzlichen Mangelansprüche in den vorstehenden Ziffern 10.1.1,
10.1.4, 10.4.1, 10.4.2 und 10.12 nicht. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen zu Mängeln.
10.17 Sollte BHS Intralogistics den jeweiligen Vertragsgegenstand innerhalb einer Lieferkette an den Kunden veräußern und der Kunde den Vertragsgegenstand selbst weiterveräußern, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Inanspruchnahme wegen eines Mangels am Vertragsgegenstand, BHS Intralogistics in dessen
Nachbesserung einzubeziehen. Ein Recht aus einem Mangel des Kunden gegenüber BHS Intralogistics auf Minderung, Rücktritt und/oder ein Anspruch auf Schadensersatz setzen voraus, dass BHS Intralogistics die Möglichkeit hatte, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Dies gilt auch für die
Ersatzfähigkeit von Aufwendungen anlässlich einer Nachbesserung. Ziffer 10.7 oben gilt entsprechend.
 
11. Haftung
11.1 BHS Intralogistics, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen haften im Falle einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten, von jeweils schuldhafter vor-
oder nebenvertraglichen Pflichten, bei unerlaubter Handlung und aus sonstigem Rechtsgrund, der in diesen Verkaufsbedingungen nicht gesondert geregelt ist, begrenzt auf Fälle des Vorsatzes, Arglist und der groben Fahrlässigkeit.
11.2 Bei Unmöglichkeit, Unvermögen oder im Falle der schuldhaften Verletzung einer anderen vertrags-wesentlichen Pflicht haftet BHS Intralogistics lediglich unter Ausschluss der Fälle leichtester Fahrlässigkeit. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf. Bei grober und einfacher Fahrlässigkeit haftet BHS Intralogistics lediglich begrenzt für solche Schäden, die BHS Intralogistics bei Vertragsabschluss als mögliche Folge eines Verstoßes gegen vertragswesentliche Pflichten bei Anlegen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte voraussehen können.
11.3 Die Regelungen zu einer Haftung auf Schadensersatz bei Mängeln oder eine Schlechterfüllung in Ziffer 10, insbesondere 10.1 bis 10.4 und 10.12 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen gehen Ziffer 11.1 und 11.2 vor.
11.4 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle einer Haftung aufgrund Produkthaftungsgesetz und bei einer Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
 
 
 
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Das Eigentum an dem Vertragsgegenstand oder den Vertragsgegenständen geht auf den Kunden erst in dem Zeitpunkt über, in dem sämtliche Ansprüche von BHS Intralogistics aus und im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag erfüllt sind, soweit nicht Ziffer 9.6 für das Kundenersatzteillager anderes regelt.
12.2 BHS Intralogistics ist berechtigt, einen Herausgabeanspruch geltend zu machen, wenn der Kunde mit der Zahlung des ganzen oder teilweisen Kaufpreises in Verzug geraten ist und/oder wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass Ansprüche von BHS Intralogistics auf Gegenleistung durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, soweit BHS Intralogistics die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs schriftlich angekündigt hat und
eine Begleichung der fälligen Forderung daraufhin nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt ist.
12.3 Der Kunde ist in den Fällen gemäß 12.2 verpflichtet, BHS Intralogistics sofort den unmittelbaren Besitz an den Vertragsgegenständen einzuräumen. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluss unwiderruflich, BHS Intralogistics das Betreten des Betriebsgrundstückes zum Zwecke der Inbesitznahme zu gestatten.
12.4 Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem nationalen Recht, in dessen Anwendungsbereich sich die Ware befindet, dinglich nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in dieser Rechtsordnung entsprechende mögliche Sicherung der vertraglichen Ansprüche von BHS Intralogistics mit dem Kunden als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bestellung solcher Sicherheiten. Hierdurch anfallende Kosten werden BHS Intralogistics vom Kunden erstattet.
12.5 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Von Pfändungen ist BHS Intralogistics unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
 
13. Laufzeit und Kündigung eines Service- und/oder Remote Service-Vertrages
13.1 Ein Service- und/oder Remote Service-Vertrag hat die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit und verlängert sich, soweit nicht schriftlich anders geregelt,
automatisch um jeweils ein Jahr, sollte der Vertrag nicht vom Kunden oder von BHS Intralogistics unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende schriftlich gekündigt werden.
13.2 Sowohl der Kunde als auch BHS Intralogistics haben das Recht, den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist es insbesondere, wenn der Kunde wiederholt seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt, Arbeiten von BHS Intralogistics beim Kunden behindert werden oder der
Kunde seinen Vertraulichkeitsverpflichtungen bzw. dem Zugangsschutz gegen unbefugte Dritte in Ziffern 3.7 bzw. 3.8 und 14 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen trotz Abmahnung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt.
 
14. Vertraulichkeit
14.1 BHS Intralogistics-Informationen, vgl. Ziffern 3.7 und Zugangsmöglichkeiten, vgl. 3.8 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen, sowie alle von BHS Intralogistics sonst zur Verfügung gestellten Informationen dürfen, soweit sie nicht erkennbar außer für den Kunden auch für andere Personen bestimmt sind, Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Liefergegenstände beim Kunden erforderlich ist. „Dritte“ im Sinne dieser Ziffer sind natürliche oder juristische Personen, die keine Organe oder Arbeitnehmer des Kunden sind sowie solche Auftragnehmer des Kunden, die sich nicht schriftlich zur Einhaltung der Vertraulichkeitsregelungen in Ziffern 3.7 und einem
Zugangsschutz in Ziffer 3.8 sowie Ziffer 14
dieser Service- und Ersatzteilbedingungen gegenüber dem Kunden verpflichtet haben.
14.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtungen in Ziffer 14.1 durch eine dem Kunden zuzuordnende Person (Organ, Arbeitnehmer und/oder Auftragnehmer) verpflichtet sich der Kunde vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche zur Leistung einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro je Verletzungshandlung. Auf Verlangen wird der Kunde vollständig Auskunft über die Art und Weise der Verwendung der BHS Intralogistics-Informationen und/oder zum Zugang insbesondere auch zu einem Auftragnehmer geben, der diese Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt.
14.3 BHS Intralogistics verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, alle Daten (personenbezogene und Maschinen- und Produktionsdaten), von denen sie anlässlich der Remote Services beim Kunden Kenntnis erlangt, nicht an Dritte weiterzugeben. Gleiches gilt für die Auswertungen von Daten für den Kunden.
14.4 BHS Intralogistics kann die Daten des Kunden, zu denen er über die Remote Services Zugang erhält, in den Grenzen der vorstehenden Ziffer 14.3 für eigene
betriebliche Zwecke nutzen. Soweit es sich hierbei auch um personenbezogene Daten handelt, gelten für personenbezogene Daten der vertragliche Hinweis zum Datenschutz in Ziffer 4.3 oben.
 
15. (Re-) Export; Embargo
15.1 Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass sie anlässlich des Abschlusses und der Abwicklung eines Vertrages, der unter dieser Verkaufsbedingungen fällt, die sie jeweils betreffenden Gesetze und Verordnungen zu (Re-) Export bezüglich der Liefergegenstände oder Teilen davon in Deutschland, in der EU und in dem Land des Geschäftssitzes oder des Aufstellungsortes für den Liefergegenstand und gegebenenfalls eines Drittlandes einhalten. „Drittland“ im Sinne dieser Verpflichtung ist ein Herkunftsland
von Liefergegenständen, dass seinerseits dem Kunden oder BHS Intralogistics bindende Exportregelungen für den Liefergegenstand oder Teile davon auferlegen kann, wie z.B. die US Commerce Control List.
15.2 Gleiches wie vorstehend gilt für staatliche Embargovorschriften, die den Liefergegenstand oder Teile davon betreffen.
15.3 Sollte BHS Corrugated aus diesen Gründen eine Lieferung nicht möglich sein, gilt dies als ein Fall von „höherer Gewalt“, auf den Ziffer 7.6 dieser Service- und Ersatzteilbedingungen Anwendung findet.
15.4 Sollte der Kunde die vorstehende Verpflichtung verletzen, hat BHS Intralogistics einen vertraglichen Anspruch gegen den Kunden, von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen dieser Vertragspflichtverletzung(en) in voller Höhe freigestellt zu werden und
die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung bei BHS Intralogistics ersetzt zu erhalten.
 
16. Sonstiges
16.1 Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Partners den Vertrag als solches zu übertragen oder einzelne Rechte hieraus an Dritte abzutreten.
16.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber BHS Intralogistics eine Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht einschließlich eines kauf-männischen Zurückbehaltungsrechts geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist oder eine grobe Vertragsverletzung von BHS Intralogistics vor-
liegt.
16.3 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Partner werden eine unwirksame Regelung durch eine solche
ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck zulässig am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Im Falle von Widersprüchen zwischen der
deutschen und einer fremdsprachlichen Vertragsfassung gilt im Zweifel vorrangig die deutschsprachige Fassung.
16.5 Erfüllungsort für Zahlungsansprüche von BHS Intralogistics aus diesem Vertrag ist am Geschäftssitz von BHS Intralogistics siehe Ziffer 1.1. Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei gerichtlichen Verfahren gegenüber Kunden nach Wahl
von BHS Intralogistics der Geschäftssitz von BHS Intralogistics, siehe Ziffer 1.1, oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand und, bei gerichtlichen Verfahren des Kunden gegenüber BHS Intralogistics, der Geschäftssitz , siehe Ziffer 1.1. Diese Gerichtsstandvereinbarung findet nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts Anwendung.
 
17. Kundeninformationen zum elektronischen Geschäftsverkehr:
17.1 BHS Intralogistics verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbst-ständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
17.2. Gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB haben wir Ihnen die einzelnen technischen Schritte zur Verfügung zu stellen, die zum Vertragsschluss führen. Sie brauchen zur Bestellung ein Kundenkonto, welches im Rahmen der Erstbestellung passwortgeschützt angelegt werden kann.
Loggt der Kunde sich mit seinen Daten bei BHS Intralogistics ein, gelangt er auf die Startseite des Shops unter der URL https://icorr.shop/bhs/de. Dort muss er zunächst auf den Link „MEIN EQIPMENT“ klicken. Dann erscheint ein Icon mit der Aufschrift „INDIVIDUELLE CORRUGATOR BEZEICHNUNG“, auf welches der Kunde klicken muss. Sodann er-
scheint eine Liste mit den Produkten der BHS Intralogistics. Der Kunde muss ein Produkt auswählen und anklicken. Es erscheint eine kurze Zusammenfassung über das gewählte Produkt. Um für dieses
Ersatzteile zu bestellen, besteht die Möglichkeit, links auf den Ordner zu klicken. Es erscheinen sodann bezeichnete Unterordner, bei denen der Kunde sich bis zu dem gewünschten Ersatzteil durchklicken muss. Am Ende dieses Prozesses stehen die bestellbaren Ersatzteile rechts von der Ordnerübersicht. Der Kunde kann nun mehr das gewünschte Produkt auswählen
durch Anklicken des Buttons „DETAILS“, es öffnet sich dann eine Übersichtsseite mit allen wichtigen Daten. Möchte der Kunde das Produkt kaufen, kann es über
den Button „IN DEN WARENKORB“ in den Warenkorb legen, sodann den Kauf fortsetzen oder durch Betätigung des Icons „WARENKORB“ rechts oben, diesen öffnen. Es erscheint sodann eine Bestellübersicht. Klickt man auf „ZUM BESTELL-ABSCHLUSS“ kommt eine ausführliche Bestellübersicht, die auch Angaben zur hinterlegten Zahlungsart (derzeit nur Rechnung), Lieferadressen und -methode enthält. Die Daten lassen sich an dieser Stelle auch noch korrigieren. Sodann kann der Kunde wählen, ob er erst einmal ein Angebot anfordern möchte durch Klicken der Schaltfläche „ANGEBOT ANFORDERN“ oder die Bestellung abschließen will durch Klicken „BESTELLUNG ABSCHLIESSEN“.
Alternativ zum soeben beschriebenen Bestellprozess hat der Kunde am Anfang nach Auswahl des gewünschten Produkttypen die Möglichkeit, direkt den Namen des gewünschten Ersatzteiles einzugeben. Geschieht dieses, so wird der Kunde direkt zu diesem Produkt geführt, so dass er es in den Warenkorb legen kann.
17.3 Die im Online-Shop dargestellten Waren stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum/Einladung zur Abgabe eines Angebotes). Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch Sie erfolgt über die jeweils im Warenkorb befindlichen Artikel durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung durch den Kunden, wird eine Bestellbestätigung (vgl. Ziff. 2.3) versendet. Diese Bestellbestätigung dient ausschließlich der Dokumentation der Bestellung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch BHS Intralogistics gemäß § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB, stellt jedoch keine
Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch BHS Intralogistics zustande. Die Vorschriften der Ziff. 2.2 gelten ergänzend.
17.4 BHS Intralogistics speichert keine Vertragstexte. Wir bitten daher, dass Sie die für den Vertrag relevanten Texte bei sich speichern oder ausdrucken.
17.5 Wie unter 16.2 dargestellt, können Sie während des Bestellprozesses mehrfach Ihre Eingaben ändern und korrigieren. Zuletzt auf der Bestellseite.
17.6 Vertragssprachen im Online-Shop sind deutsch, englisch, französisch, spanisch und chinesisch.
17.7 BHS Intralogistics hat sich keinen spezifischen Verhaltenskodizes für den Online-Handel im Sinne Art. 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.
Oświadczam, że wszystkie moje działania związane ze sprzedażą będą zgodne z wszystkimi przepisami i regulacjami UE.
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